ZBB 2020, 87
Wetten auf den Ausgang einer staatlich organisierten Lotterie – ein aufsichtspflichtiges Derivat?
Statt den Tippschein bei einer der Annahmestellen des Deutschen Lotto- und Totoblocks auszufüllen, tippen viele Spieler zunehmend online und nutzen dabei teilweise die Angebote von Drittanbietern. Diese meist an Offshoreplätzen wie Gibraltar, aber auch Malta ansässigen Anbieter veranstalten nicht selber eine Lotterie, sondern bieten Wetten auf den Ausgang einer staatlich organisierten Lotterie (Erstlotterie) an, indem sie deren Ziehungen und Gewinnklassen nachbilden, ohne sich an den jeweiligen staatlichen Regularien für Lotterien zu orientieren. Der nachstehende Beitrag untersucht sowohl aus ökonomischer als auch aus juristischer Perspektive erstmalig die Frage, ob es sich bei den Wett- bzw. Spielverträgen des Anbieters der sog. Zweitlotterie um ein Derivat handelt, das möglicherweise nach dem KWG aufsichtspflichtig ist.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Derivate im Sinne der Ökonomie
- 1. Der Derivatebegriff in der ökonomischen bzw. ökonomienahen Literatur
- 1.1 Existenz eines Basiswerts
- 1.2 Gängige weitere Eigenschaften von Derivaten
- 1.3 Erforderliche Charakteristika von Derivaten
- 2. Lotterien und darauf bezogene Wetten als Derivate aus ökonomischer Sicht?
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- III. Derivate im Sinne des KWG
- 1. Überblick zu den Tatbestandsvoraussetzungen, Prüfungsprogramm
- 2. Ist die Erstlotterie des Deutschen Lotto- und Totoblocks ein tauglicher Basiswert?
- 2.1 Basiswert i. S. d. § 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 1 KWG
- 2.1.1 Indices i. S. d. Buchstaben d
- 2.1.2 Finanzmessgrößen i. S. d. Buchstaben d
- 2.2 Basiswert i. S. d. § 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 2 KWG
- 2.2.1 Ähnliche physikalische Variablen (Var. 4)
- 2.2.2 Sonstiger Vermögenswert (Var. 7)
- 2.2.3 Index (Var. 8) bzw. Messwert (Var. 9)
- 2.3 Basiswert i. S. d. § 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 5 KWG i. V. m. Art. 8 Delegierte VO (EU) 2017/565
- 3. Handelt es sich bei der von Zweitlotterien angebotenen Wette um ein Termingeschäft i. S. d. § 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 1 KWG?
- 3.1 Termingeschäft: Tatbestand oder Typus?
- 3.2 Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 1 KWG im Einzelnen
- 3.2.1 Vertragstyp
- 3.2.2 Das Kriterium der zeitlich verzögerten Erfüllung und die Abgrenzung zum Kassageschäft
- 3.2.3 Einordnung der Zweitlotteriewette als Options- oder Festgeschäft
- 3.2.3.1 Festgeschäft
- 3.2.3.2 Optionsgeschäft
- 3.2.3.3 Zwischenergebnis
- 3.3 Typusmerkmale
- 3.3.1 Reproduzierbarkeit
- 3.3.2 Glattstellungsmöglichkeit
- 3.3.3 Hebelwirkung
- 3.3.4 Verlustrisiken
- 3.3.5 Börsen- und Marktpreisrelevanz; Kursstabilisierungseignung als Voraussetzung?
- 3.4 Anforderungen von § 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 2 lit. a – c KWG bzw. Anhang I Abschnitt C Nr. 10 MiFID II an das Termingeschäft
- 3.5 Kein Kassageschäft (§ 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 2 a. E. KWG)
- 4. Kein finanzielles Differenzgeschäft (§ 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 3)
- 5. Erstlotterie ist kein Derivat i. S. d. § 1 Abs. 11 Satz 6 Nr. 1 lit. e KWG
- IV. Gesamtergebnis
- *
- *)Prof. Dr. iur., Dipl-Oec., Direktor des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht, Universität Münster
- **
- **)Prof. Dr. rer. pol., Direktor des Instituts für Kreditwesen, Universität Münster
- ***
- ***)Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht, Universität MünsterDer Beitrag geht auf eine Anfrage eines Lotterieanbieters zurück.
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