ZBB 2023, 374

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2023 ReportJudith Wittig*

Die Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie

Im Juni 2021 legte die Europäische Kommission nach einer vorangegangenen umfassenden Konsultation ihren Entwurf1 zur grundlegenden Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EU2 (nachstehend VerbraucherkreditRL 2008) vor. Ein Jahr später veröffentlichte der Europäische Rat am 7. 6. 2022 seinen Gegenentwurf.3 Im nachfolgenden Trilog zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Rat und Europäischem Parlament konnte im April 2023 Einigung über den Richtlinientext erzielt werden. Das Europäische Parlament hat am 12. 9. 2023 in erster Lesung den Text verabschiedet und zur weiteren Verhandlung an den Rat und die Kommission übermittelt.4 Es ist daher an der Zeit, sich mit dem vom Parlament verabschiedeten Richtlinientext zu befassen und einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen und deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Praxis bei der Vergabe von Verbraucherkrediten in Deutschland zu geben.

Inhaltsübersicht

  • I. Struktur der Richtlinie
  • II. Anwendungsbereich
  • III. Werbung
  • IV. Informationen
    • 1. Form
    • 2. Erweiterung der vorvertraglichen Informationspflichten des Kreditgebers und Darlehensvermittlers
    • 3. Vorvertragliche Informationen (Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite)
  • V. Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
  • VI. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt und fortlaufende Informationen während der Vertragslaufzeit
  • VII. Überziehungskredite und Überschreitungen
  • VIII. Widerrufsrecht
  • IX. Allgemeingültige Regelungen
    • 1. Verbot der Diskriminierung
    • 2. Verbot der Produktkoppelung und erlaubte Bündelung
    • 3. Beratungsleistung
    • 4. Verbot des unangefragten Kreditgewährung
    • 5. Begrenzung von Sollzinsen, des effektiven Jahreszinses oder der Gesamtkosten
    • 6. Wohlverhaltensregelungen und Anforderungen an das Personal
    • 7. Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals
  • X. Fazit
*
*)
Bankjuristin in der Rechtsabteilung einer deutschen Großbank, Frankfurt/M.
1
1)
Europäische Kommission v. 30. 6. 2021, 2021/0171 (COD); Wittig/Wittig, WM 2021, 2369.
2
2)
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite 2008/48/EU, ABl 2008, L 133/66 ff.
3
3)
Europäischer Rat v. 7. 6. 2022, 9433/1/22 REV 1; Interinstitutional File 2021/0171(COD).
4
4)
Europäisches Parlament P9_TA(2023)0304 nach Annahme im Europäischen Rat am 12. 10. 2023 Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 30. 10. 2023, (EU) 2023/2225, L 1/67.

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