ZBB 2021, 412
Das (neue) Bilanzrecht der Wertpapierinstitute
Zur Umsetzung europäischer Vorgaben klassifiziert der deutsche Gesetzgeber bestimmte Finanzdienstleister seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung der Wertpapierinstitute“ nunmehr als Wertpapierinstitute. Diese haben – wie bereits nach alter Rechtslage – das für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute geltende Bilanzrecht zu beachten. Ein näherer Blick offenbar gesetzgeberische Umsetzungsschwächen. Der Beitrag zeigt Publizitätslücken im Bilanzrecht von Zweigniederlassungen sowie eine inkonsistente Umsetzung des Gebots zur Saldierung des Eigenhandelserfolgs auf. Zudem zeigen sich Schwächen im Prüfungsrecht der Wertpapierinstitute. Anders als bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten kann die Finanzaufsicht bei bestimmten Wertpapierinstituten eine Rotation des Abschlussprüfers nach 10 Jahren nicht verlangen.
Inhaltsübersicht
- I. Einordnung und Problemstellung
- II. Bilanzrecht von Zweigniederlassungen
- III. Aufhebung von § 340c Abs. 1 HGB für Skontroführer
- IV. (Externe) Rotationspflicht des Abschlussprüfers
- V. Ergebnis
- *
- *)Prof. Dr. rer. pol., LL.M. (Saarbrücken), Honorarprofessor, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Leiter Accounting and Policies, IKB Deutsche Industriebank AG. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Verfassers wieder.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.