ZBB 2020, 372
Direct Listing – Alternative zum klassischen Börsengang?
In den USA hat sich durch die beiden Börsengänge von Spotify und Slack das sog. Direct Listing als alternative Form des Börsengangs entwickelt. Durch diese Innovation steht Börsenaspiranten eine neue Option zur Verfügung, um ein Börsenlisting zu erreichen. Der vorliegende Beitrag charakterisiert dieses Direct Listing nach US-Vorbild und zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa für den Börsengang via Direct Listing am Beispiel der deutschen und der österreichischen Jurisdiktionen auf.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Charakteristik – IPO vs. Direct Listing
- 1. Kein Public Offering
- 2. Liquidität statt Cash
- 3. Financial Advisor statt Underwriter
- III. Vorteile des Direct Listing
- 1. Günstigere Handelbarkeit
- 2. Marktgelenkte Preisfindung
- 3. Kostenersparnis
- 4. Vorteile wie bei klassischem Börsengang
- IV. Direct Listings in den USA
- 1. Registrierungsantrag
- 2. Zulassungsantrag
- 3. Regulation M
- 4. Neue Möglichkeit zur Kapitalaufnahme
- V. Rechtlicher Rahmen für Direct Listings in Europa
- 1. USA als Vorbild?
- 2. Deutschland
- 2.1 Wesentliche Voraussetzungen für die Zulassung von Aktien im regulierten Markt
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- 2.2 Wesentliche Voraussetzungen für die Zulassung von Aktien im Freiverkehr
- 2.3 Herausforderungen von Direct Listings aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen
- 2.3.1 Mindeststreubesitz
- 2.3.2 Mögliche Ausnahmen
- 3. Österreich
- 3.1 Direct Listing – Amtlicher Handel
- 3.2 Exkurs: Beteiligungspublizität und Emissionskalender
- 3.3 Direct Listing – Vienna MTF
- 4. Exkurs: Situation in der Schweiz
- VI. Bewertung und Ausblick
- *
- *)Dr. iur., Associate für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Müller Partner Rechtsanwälte, Wien
- **
- **)Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei CMS Hasche Sigle, Frankfurt/M.
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