ZBB 2020, 355
Lückenfüllung bei unwirksamen Zinsanpassungsklauseln
Inhaltsübersicht
- I. Problemstellung
- II. Grundlagen
- 1. Rechtsfolgen unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- 2. Grund und Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung
- 2.1 Grundlagen
- 2.2 Besonderheiten im AGB-Massengeschäft
- 3. Zinsanpassungsklauseln
- 3.1 Arten
- 3.2 Ziele von Zinsgleitklauseln
ZBB 2020, 356
- 3.3 Wirksamkeit
- 3.3.1 Preisklauselgesetz
- 3.3.2 AGB-Kontrolle
- 4. Negativzinsen im Passivgeschäft
- 4.1 Rechtlicher Zinsbegriff
- 4.2 Vertragstypologie
- 4.2.1 Darlehensverträge
- 4.2.2 Unregelmäßige Verwahrung
- 4.2.3 Spareinlagen
- 4.3 Auswirkungen auf bestehende Spareinlagen
- III. Anpassungsparameter
- 1. Bestimmung des Referenzzinssatzes
- 1.1 Begriff
- 1.2 Auswahl und Berechnung
- 1.2.1 Langfristkomponenten
- 1.2.2 Kurzfristkomponenten
- 1.2.3 Mischverhältnis
- 2. Anpassungsmodus
- 3. Relativer oder absoluter Zinsabstand
- 3.1 Ziel: Fortschreibung des subjektiven Äquivalenzverhältnisses
- 3.2 Bedenken des XI. Zivilsenats gegen einen absoluten Zinsabstand
- 3.2.1 Verhinderung von Negativzinsen
- 3.2.2 Bewahrung der Vertragskonditionen
- 3.2.2.1 Margenverlust in Niedrigzinsphasen
- 3.2.2.2 Verschiebung der Äquivalenz in Hochzinsphasen
- 3.2.2.3 Äquivalenz auch zu Gunsten des Kreditinstituts
- 3.2.2.4 Benachteiligung von Bestands- gegenüber Neukunden
- 3.2.2.5 Kohärenz mit der Rechtsprechung zu Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen
- 4. Zeitliche Begrenzung
- 4.1 BGH-Rechtsprechung zu Energieversorgungsverträgen
- 4.1.1 Leitmotiv
- 4.1.2 Kriterium: Langfristigkeit mit Massencharakter
- 4.1.3 Kriterium: Versorgungssicherheit
- 4.1.4 Kriterium: Rechtssicherheit durch Fristen
- 4.1.5 Rechtsfolge
- 4.2 Übertragbarkeit der BGH-Rechtsprechung auf Zinsanpassungsklauseln
- 4.2.1 Rechtsgrundlage
- 4.2.2 Kriterium: Langfristigkeit mit Massencharakter
- 4.2.3 Kriterium: Versorgungssicherheit
- 4.2.4 Kriterium: Rechtssicherheit durch Fristen
- 4.3 Zwischenergebnis
- IV. Zusammenfassung
- *
- *)Prof. Dr. iur, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung (Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht sowie Rechtsvergleichung) an der Philipps-Universität Marburg. Dem Beitrag liegt eine Anfrage aus der Praxis zugrunde.
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