ZBB 2018, 368

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2018 AufsätzeFriedemann Kainer*

Der Verbrauchergerichtsstand bei Kapitalanlagegeschäften

Die Verwaltung privaten Vermögens gilt nach der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur als Verbrauchergeschäft. Gilt dies in jedem Fall? Auch bei hochkomplexen und risikoreichen Anlagen? Der Beitrag untersucht diese Frage mit Blick auf die neuere Entwicklung zu einem auch die Empfängersicht berücksichtigenden Verbraucherbegriff und entwickelt am Maßstab des Art. 17 Brüssel Ia-VO eine differenzierende Auffassung für den Verbrauchergerichtsstand. Insbesondere häufige und komplexe Anlagegeschäfte, soweit sie aus Empfängersicht eine Professionalisierung erfordern, sind demnach nicht als Verbrauchergeschäfte zu qualifizieren.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Der Verbraucherbegriff des Art. 17 Brüssel Ia-VO
    • 1. Der Normzweck der Art. 17 ff. Brüssel Ia-VO
    • 2. Tätigkeit mit beruflicher oder gewerblicher Zwecksetzung
      • 2.1 Abgrenzung von Geschäften zur Deckung des Eigenbedarfs zu beruflich-gewerblichen Zwecken
        • 2.1.1 Tätigwerden am Markt
        • 2.1.2 Schwelle für marktbezogene und ausreichend planvoll-organisierte Tätigkeit
        • 2.1.3 Beurteilung der Verbrauchereigenschaft aus Empfängersicht?
        • 2.1.4 Zwischenergebnis
      • 2.2 Gemischte Verträge: beruflich/gewerbliche und private Zwecke
      • 2.3 Einschaltung von Vermögensverwaltern
    • 3. Keine teleologische Reduktion der Art. 17 ff. Brüssel Ia-VO auf Geschäfte des täglichen Bedarfs
    • 4. Beweislast
  • III. Die Einordnung von Kapitalanlagegeschäften zwischen privat und gewerblich
    • 1. Der Grundsatz: Die Verwaltung eigenen Vermögens als private Zwecksetzung
    • 2. Argumentationslinien
      • 2.1 Herkunft des Geldes
      • 2.2 Frequenz der Anlagetätigkeit
      • 2.3 Die Komplexität der Geschäfte und das Erfordernis einer Professionalisierung
    • 3. Würdigung
  • IV. Zusammenfassung
*
*)
Prof. Dr. iur., Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Universität Mannheim

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