ZBB 2018, 359
Die „Tokenisierung“ von Rechtspositionen als digitale Verbriefung
Digitale Einheiten auf der Grundlage der Blockchain-Technologie sind derzeit in aller Munde. Manche dieser Einheiten wie ihr prominentester Verterter, der Bitcoin, fungieren als private virtuelle Währung. Andere, die sog. Tokens, sollen dazu dienen, den Handel mit bestimmten Rechtspositionen, die in diesen Tokens repräsentiert werden, zu erleichtern. Der nachfolgende Beitrag klärt zunächst die technologischen und begrifflichen Grundlagen und entwickelt darauf aufbauend das Konzept der digitalen Verbriefung.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Begrifflichkeiten und technologischer Hintergrund
- 1. Blockchain- oder Distributed Ledger-Technologie
- 2. Kryptowährungs-Coins, Utility Tokens und Investment Tokens
- 3. Initial Coin Offering (ICO)
- III. Die Übertragung von Tokens und tokenisierten Rechtspositionen
- 1. Übertragung nicht nur bloßer Realakt
- 2. Tokenisierung als digitale Verbriefung
- 3. Keine Analogie zu §§ 873, 925 BGB
- 4. Vereinbarkeit mit dem sachenrechtlichen numerus clausus
- IV. Gesellschaftsrechtliche Grenzen der „Tokenisierbarkeit“ von Rechtspositionen
- V. Tokens als Wertpapiere im kapitalmarktrechtlichen Sinne
- VI. Überlegungen zur weiteren Regulierung von Tokens
- VII. Zusammenfassung in Thesen
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle, Hamburg
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