ZBB 2018, 353
Haftung von Rating-Agenturen gegenüber Anlegern: Haftungshürden in der deutschen Gerichtspraxis
Zugleich Besprechung von OLG Düsseldorf ZBB 2018, 403 (in diesem Heft), LG Düsseldorf BeckRS 2017, 143772, LG Düsseldorf ZIP 2017, 1228, LG Düsseldorf VuR 2017, 397 (LS) und LG Düsseldorf BeckRS 2017, 144179
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Haftung von Rating-Agenturen nach der reformierten EU-RatingVO
- 1. Keine Haftung gegenüber Anlegern für Emittentenratings?
- 1.1 Normverständnis der Düsseldorfer Gerichte
- 1.2 Kritik
- 2. Beweislast des Anlegers für Transaktionskausalität
- III. Haftung von Rating-Agenturen aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- 1. Leistungsnähe von Anlegern bei Ratings
- 2. Wille der Parteien des Ratingvertrags zur Einbeziehung der Anleger in die Schutzwirkung
- 2.1 Einbeziehungswille des Emittenten: Relevanz „gegenläufiger Interessen“ von Emittent und Anlegern
- 2.2 Einbeziehungswille der Rating-Agentur: Unabsehbarkeit des Haftungsrisikos
- 3. Keine Schutzbedürftigkeit des Anlegers
- IV. Fazit
- *
- *)Prof. Dr. iur., Inhaber eines Lehrstuhls für Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Basel
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