ZBB 2015, 395
„Unvollkommene Deckung“ von Leerverkäufen nach der VO (EU) Nr. 236/2012
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Verbot ungedeckter Leerverkäufe gem. Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 EU-LVVO
- 1. Definition eines Leerverkaufs
- 2. Systematik der Deckung eines Leerverkaufs
- 2.1 Deckungsmöglichkeiten
- 2.2 Zeitpunkt der Deckung eines Leerverkaufs
- III. Die „unvollkommene Deckung“ von Leerverkäufen und ihre Behandlung
- 1. Der Begriff der „unvollkommenen Deckung“
- 2. Sicherstellung der tatsächlichen Aktienlieferung aus „unvollkommenen Deckungen“
- 2.1 Erhöhung der Settlementeffizienz
- 2.2 Der Wortlaut „can be“ und „kann“
- 2.2.1 Art. 12 Abs. 1 lit. b EU-LVVO und Art. 5 Abs. 1 lit. b EU-DVO Nr. 827/2012
- 2.2.2 Vergleich zu Art. 3 Abs. 2 lit. b EU-DVO Nr. 918/2012
- 2.3 Das Merkmal der rechtlichen Verbindlichkeit für die Dauer des Leerverkaufs
- 2.4 Ablauftermin
- 2.5 Unschädlichkeit der Ausnahmeregelung für ausgeübte Optionen
- 2.6 Art. 12 Abs. 1 lit. b EU-LVVO als Grundregel
- 2.7 Vergleich mit „Same Day Locate Arrangements“
- 3. Austausch des Deckungsinstruments bei „unvollkommenen Deckungen“
- 4. Konsequenzen und weitergehende Überlegungen
- IV. Rechtsvergleichende Bestätigung
- 1. Vereinigte Staaten
- 2. Schweiz
- 3. Grundsatz der Settlementeffizienz
- V. Summa
- *
- *)Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg
- **
- **)Mitarbeiterin bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Frankfurt/M.Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung der Autoren wieder und beschäftigt sich allein mit der Auslegung des geltenden Rechts, nicht aber mit rechtspolitischen Empfehlungen.
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