ZBB 2015, 383

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2015 AufsätzeThomas Regenfus*

Die Kündigung des Kredits wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse – Voraussetzungen, Erkenntnisdefizite und Risiken für den Darlehensgeber

Die in § 490 Abs. 1 BGB gesetzlich geregelte Kündigung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist für die Kreditwirtschaft von erheblicher Bedeutung. Leicht und unproblematisch ist der Umgang mit der Bestimmung jedoch nicht: Zahlreiche Tatbestandsmerkmale sind unbestimmt und setzen eine Prognose voraus. Auf die geforderte nachteilige Entwicklung der Vermögenssituation des Kreditnehmers und die daraus resultierende Gefährdung des Rückerstattungsanspruchs kann oftmals nur aufgrund von Indizien geschlossen werden. Bei einer Fehleinschätzung drohen existenzielle Schäden für den Kreditnehmer und entsprechende Haftungsrisiken für den Kreditgeber. Ein Beurteilungsspielraum kommt dem Kreditgeber dabei nicht zu; jedoch können sich die allgemeinen Grundsätze, die für Prognoseentscheidungen im Bereich des Zivilrechts gelten, günstig für ihn auswirken. Eine Obliegenheit, den Kreditnehmer vor einer bevorstehenden Kündigung zu warnen, lässt sich sowohl mittelbar aus den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 490 Abs. 1 BGB als auch dem Erfordernis, die Prognose auf ausreichender sachlicher Grundlage zu treffen, ableiten.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung – Problembeschreibung
  • II. Voraussetzungen des Kündigungsrechts
    • 1. Vorbemerkung: Anwendbarkeit bei Verbraucherdarlehen
    • 2. Überschuldungssituation als Tatbestandsvoraussetzung
      • 2.1 Voraussetzungen einer Gefährdung der Ansprüche des Kreditgebers
      • 2.2 Voraussetzungen einer „wesentlichen“ Verschlechterung
      • 2.3 Bedeutung von Indizien für eine überschuldungsbedingte Gefährdung des Anspruchs
    • 3. Kündigungsrecht „nur in der Regel“
    • 4. Obliegenheit zu Abmahnung, Nachbesicherungsverlangen etc.
    • 5. Besonderheiten bei Sanierungsdarlehen
    • 6. Obliegenheit zur zeitnahen Ausübung
  • III. Prognosecharakter und Haftungsrisiken
    • 1. Schadens-/Haftungsszenarien
    • 2. Beispiele für zu prognostizierende Sachverhalte
    • 3. Prognose und Beurteilungszeitpunkt
      • 3.1 Erforderliche Eintrittswahrscheinlichkeit
      • 3.2 Prognosezeitpunkt
      • 3.3 Prognosebasis
      • 3.4 Objektive Sichtweise – Kein Einschätzungs- oder Beurteilungsspielraum
    • 4. Haftungsrisiken des Kreditgebers bei unberechtigter Kündigung
      • 4.1 Anspruchsgrundlagen und Haftungsmaßstab
      • 4.2 Obliegenheit zur Informationsverschaffung
      • 4.3 Obliegenheit zu Begründung und Dokumentation
    • 5. Haftungsrisiken für Verantwortliche des Kreditgebers
    • 6. Alternativen
  • IV. Zusammenfassung und Bewertung
*
*)
Dr. iur., Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth und Privatdozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Der Beitrag beruht auf einem am 29. 9. 2015 beim Arbeitskreis Reorganisation, Sanierung, Insolvenz der Juristischen Gesellschaft Mittelfranken zu Nürnberg gehaltenen Vortrag.

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