ZBB 2014, 382

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2014 AufsätzeSascha Sebastian*

Die Schutzgesetzeigenschaft des § 261 StGB

Die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche hat ein Netzwerk aus Normen verschiedener Rechtsgebiete hervorgebracht, in dessen Zentrum das von § 261 StGB umschriebene und als „Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte“ bezeichnete Verhalten steht. Jene Verhaltensumschreibung wird von völkerrechtlichen Abkommen und europäischen Richtlinien determiniert und bildet heute den Anknüpfungspunkt für Maßnahmen der Bankaufsicht (GWG), der Gewinnabschöpfung (§§ 73 ff. StGB) sowie für prozessuale Grundrechtseingriffe. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob § 261 StGB auch ein „den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz“ i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB ist und somit zur Begründung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs des Vortatgeschädigten gegen den „Geldwäscher“ herangezogen werden kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Schutzgesetzeigenschaft als solche
    • 1. Voraussetzungen der Schutzgesetzeigenschaft
    • 2. Die Schutzgesetzeigenschaft von Straftatbeständen
  • III. Die Verhaltensnorm(en) des Geldwäschetatbestands
    • 1. Konzeption des „Verschleierungstatbestands“ (§ 261 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB)
    • 2. Konzeption des „Vereitelungstatbestands“ (§ 261 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB)
    • 3. Konzeption des „Isolierungstatbestands“ (§ 261 Abs. 2 StGB)
    • 4. Zwischenergebnis
  • IV. Die individualschützende Funktion der Geldwäsche
    • 1. Individualschützende Tendenzen im Wortlaut der Verhaltensnormen
      • 1.1 Der „Verschleierungstatbestand“ (§ 261 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB)
      • 1.2 Der „Vereitelungstatbestand“ (§ 261 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB)
      • 1.3 Der „Isolierungstatbestand“ (§ 261 Abs. 2 StGB)
      • 1.4 Zwischenergebnis
    • 2. Begründung des Individualschutzes bei „geldwäschenahen“ Schutzgesetzen
      • 2.1 Die Schutzgesetzeigenschaft des Betrugstatbestands
      • 2.2 Die Schutzgesetzeigenschaft der Anschlussdelikte
      • 2.3 Die Schutzgesetzeigenschaft der Aussagedelikte
    • 3. Zwischenergebnis
  • V. Die systematische Einordnung von Geldwäschehandlungen ins Deliktsrecht
    • 1. Ungerechtfertigtes Unterlaufen deliktsrechtlicher Wertungen
    • 2. Systematischer Kontext des § 261 StGB als Rechtfertigung einer Einbeziehung
    • 3. Zwischenergebnis
  • VI. Schlussbetrachtung
    • 1. Praktische Auswirkungen der Problematik
    • 2. Alternativen in Bezug auf den „Finanzagenten“
    • 3. Fazit
*
*)
Dipl.-Jur., Lehrkraft für besondere Aufgaben, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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