ZBB 2014, 382
Die Schutzgesetzeigenschaft des § 261 StGB
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Schutzgesetzeigenschaft als solche
- 1. Voraussetzungen der Schutzgesetzeigenschaft
- 2. Die Schutzgesetzeigenschaft von Straftatbeständen
- III. Die Verhaltensnorm(en) des Geldwäschetatbestands
- 1. Konzeption des „Verschleierungstatbestands“ (§ 261 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB)
- 2. Konzeption des „Vereitelungstatbestands“ (§ 261 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB)
- 3. Konzeption des „Isolierungstatbestands“ (§ 261 Abs. 2 StGB)
- 4. Zwischenergebnis
- IV. Die individualschützende Funktion der Geldwäsche
- 1. Individualschützende Tendenzen im Wortlaut der Verhaltensnormen
- 1.1 Der „Verschleierungstatbestand“ (§ 261 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB)
- 1.2 Der „Vereitelungstatbestand“ (§ 261 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB)
- 1.3 Der „Isolierungstatbestand“ (§ 261 Abs. 2 StGB)
- 1.4 Zwischenergebnis
- 2. Begründung des Individualschutzes bei „geldwäschenahen“ Schutzgesetzen
- 2.1 Die Schutzgesetzeigenschaft des Betrugstatbestands
- 2.2 Die Schutzgesetzeigenschaft der Anschlussdelikte
- 2.3 Die Schutzgesetzeigenschaft der Aussagedelikte
- 3. Zwischenergebnis
- V. Die systematische Einordnung von Geldwäschehandlungen ins Deliktsrecht
- 1. Ungerechtfertigtes Unterlaufen deliktsrechtlicher Wertungen
- 2. Systematischer Kontext des § 261 StGB als Rechtfertigung einer Einbeziehung
- 3. Zwischenergebnis
- VI. Schlussbetrachtung
- 1. Praktische Auswirkungen der Problematik
- 2. Alternativen in Bezug auf den „Finanzagenten“
- 3. Fazit
- *
- *)Dipl.-Jur., Lehrkraft für besondere Aufgaben, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
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