ZBB 2014, 357
Überfällige Konvergenz von privatem und öffentlichem Recht der Anlageberatung
Zugleich Besprechung von BGH v. 3. 6. 2014 – XI ZR 147/12, ZBB 2014, 421 (in diesem Heft)
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Ausgangssachverhalt und zentrale Urteilsgründe
- 1. Zum Sachverhalt
- 2. Zentrale Entscheidungsgründe
- III. Definitorische Klarstellungen
- IV. Bewertung der Entscheidung
- 1. Grundsätzlich begrüßenswerte Gleichbehandlung von Innenprovisionen und Rückvergütungen
- 2. Begründungsdefizite
- 2.1 Zum Verhältnis von Aufsichts- und Zivilrecht der Anlageberatung
- 2.2 Verpflichtung zur Offenlegung von Interessenkonflikten auch bei der Beratung über „Anlagen“ außerhalb des aufsichtsrechtlich regulierten Bereichs?
- V. Offene Fragen zur Reichweite der Offenlegungspflichten
- 1. Bedeutung der Entscheidung für eine deliktische Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB
- 2. Aufklärungspflichten auch im Rahmen der Anlagevermittlung
- 3. Keine Aufklärungspflicht über Gewinnspannen bei Eigengeschäft und Eigenhandel
- VI. Schlussbemerkungen
- VII. Zusammenfassung wesentlicher Thesen
- *
- *)Universitätsprofessor, Dr. iur., Maître en droit, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationals Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) sowie Direktor der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht für Nordbayern an der FAU
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- 1)Zur Problematik dieser Terminologie des BGH unten III.
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