ZBB 2013, 400
Regulierung der Aufsichtsratstätigkeit durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz
Die Transformation der Vierten Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD IV) durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz vom 28. 8. 2013 ist mit erhöhten Anforderungen an die Überwachungstätigkeit im Aufsichtsrat bei Kreditinstituten verbunden. Der vorliegende Beitrag beinhaltet eine Würdigung wesentlicher Novellierungen, wobei das Anforderungsprofil, die Ausschussbildung, der Informationszugriff auf interne Kontrollverfahren sowie die Überwachung der Vorstandsvergütungen schwerpunktmäßig betrachtet werden. Die mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz verbundene steigende Professionalisierung im Aufsichtsrat geht zugleich mit einer „Verwässerung“ des traditionellen Dualsystems einher, die sich in einer verstärkten Mitverantwortung für das bankspezifische Risikomanagement äußert.
Inhaltsübersicht
- I. Problemstellung
- II. Anforderungsprofil des Aufsichtsrats
- 1. Sachkunde und Fortbildung
- 2. Zuverlässigkeit
- III. Ausschussbildung
- 1. Einrichtungspflicht
- 2. Prüfungsausschuss
- 3. Risikoausschuss
- 4. Nominierungsausschuss
- 5. Vergütungskontrollausschuss
- IV. Informationszugriff des Aufsichtsrats auf Interne Revision, Risikocontrolling und Compliance
- V. Überwachung der Vorstandsvergütung
- VI. Zusammenfassung
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