ZBB 2011, 442

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2011 AufsätzeChristian Kersting*

Das Erfordernis des Gleichlaufs von Emittenten- und Anlegerinteresse als Voraussetzung für den Aufschub der Veröffentlichung einer Insiderinformation

Insiderinformationen müssen gem. § 15 Abs. 1 WpHG unverzüglich veröffentlicht werden, wobei Abs. 3 unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufschub gestattet. Nach herrschender Auffassung setzt ein Aufschub u. a. voraus, dass die Interessen des Emittenten an der Geheimhaltung der Information die Interessen des Kapitalmarkts an einer vollständigen und zeitnahen Veröffentlichung überwiegen. Vorliegend wird gezeigt, dass dies unzutreffend ist. Vielmehr müssen sowohl die Interessen des Emittenten als auch die Interessen der Anleger für einen Aufschub streiten.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Schutz berechtigter Interessen
    • 1. Interessenabwägung
    • 2. Interessengleichlauf
      • 2.1 Wortlaut des § 15 Abs. 3 WpHG
      • 2.2 Aussage des § 6 Satz 2 WpAIV
        • 2.2.1 Beeinträchtigung laufender Verhandlungen, § 6 Satz 2 Nr. 1 WpAIV
        • 2.2.2 Mehrstufige Entscheidungsprozesse, § 6 Satz 2 Nr. 2 WpAIV
        • 2.2.3 Zwischenergebnis
      • 2.3 Auflösung des Konflikts zwischen § 6 Satz 1 und Satz 2 WpAIV
    • 3. Ergebnis
  • III. Ratio der Aufschubnorm
    • 1. Erarbeitung der Interessen im Rahmen des § 6 Satz 2 Nr. 1 WpAIV
      • 1.1 Emittenteninteresse
      • 1.2 Anlegerinteresse
        • 1.2.1 Ausblendung der Aktionärsinteressen
        • 1.2.2 Anlegerinteresse an informationsgerechten Preisen
        • 1.2.3 Gefährdung durch Entwertung der Information
      • 1.3 Ergebnis
    • 2. Erarbeitung der Interessen im Rahmen des § 6 Satz 2 Nr. 2 WpAIV
      • 2.1 Emittenteninteresse
      • 2.2 Anlegerinteresse
        • 2.2.1 Interesse an informationsgerechten Preisen
        • 2.2.2 Gefährdung durch Ambivalenz der Information
      • 2.3 Ergebnis
    • ZBB 2011, 443
    • 3. Verknüpfung von Emittenten- und Anlegerinteressen
      • 3.1 Gründe für die Berücksichtigung der Emittenteninteressen
        • 3.1.1 Praktische Erwägungen?
        • 3.1.2 Übergeordnetes Kapitalmarktinteresse?
      • 3.2 Auflösung der Verknüpfung
        • 3.2.1 Kein Zurücktreten der Anlegerinteressen
        • 3.2.2 Nachrangigkeit der Emittenteninteressen
        • 3.2.3 Verbleibende Bedeutung der Emittenteninteressen
      • 3.3 Ergebnis
  • IV. Fazit
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrecht an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Bei dem vorliegenden Beitrag handelt es sich um einen – mit einer inhaltlichen Aktualisierung, Fortführung und Modifizierung verbundenen – auszugsweisen Nachdruck eines früheren Beitrags, siehe Kersting, Auskunftsverweigerung im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, in: Schön, Rechnungslegung und Wettbewerbsschutz im deutschen und europäischen Recht, 2009, S. 411 ff.

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