ZBB 2010, 479

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2010 AufsätzeKai-Oliver Knops*

Bankentgelte in der AGB-Kontrolle

Entgeltklauseln der Kreditwirtschaft und der Finanzdienstleistungsbranche unterliegen wie formularmäßige Entgeltregelungen anderer Branchen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Die bisherige Prüfung war bislang eher konzentriert auf Entgelte im Zahlungsverkehr, erfasst aber auch den Darlehenssektor, wo insbesondere die Zulässigkeit der von den Bausparkassen unisono verlangten Abschlussgebühren streitig geworden ist. Auch der Kapitalanlagebereich kann sich einer Durchsicht der Klauselwerke nicht entziehen und offenbart nicht selten eine Vielzahl von Regeln, Ausnahmen und Ausnahmen von Ausnahmen, die das Preisgefüge für einen durchschnittlichen Anleger kaum transparent macht.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Grundsätze der klauselmäßigen Preiskontrolle
    • 1. Kein Entgelt für ohnehin geschuldete Leistungen
    • 2. Kein Entgelt ohne Dienstleistung für den Kunden oder für die ausschließliche Verfolgung eigener Zwecke
    • 3. Zusätzliches Entgelt nur für echte „Sonderleistungen“
    • 4. Weitere Grundsätze
    • 5. Prüfungsreihenfolge: Transparenzgebot, Angemessenheitskontrolle und Übermaßverbot
  • III. Einzelne Bankentgelte
    • 1. Kredit und Kreditsicherheiten
      • 1.1 Bearbeitungsentgelte und Abschlussgebühren, insbesondere bei Bausparverträgen
        • 1.1.1 Kontrollfähigkeit
        • 1.1.2 Angemessenheit
      • 1.2 Sicherheitenfreigabe und Treuhandverwaltung
    • 2. Zahlungsverkehr
      • 2.1 Überweisungsentgelte
      • 2.2 Kontoauszüge
      • 2.3 Unterrichtungsentgelte
      • 2.4 EC- und Kreditkarten
    • ZBB 2010, 480
    • 3. Wertpapierdienstleistungen
      • 3.1 Depotpreise und Transaktionsleistungen
      • 3.2 Freistellungsaufträge und Jahresabschlüsse
  • IV. Umgehungsversuche und Generalklauseln
  • V. Schlussbemerkung
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor für Zivil- u. Wirtschaftsrecht, insbesondere Bank-, Kapitalmarkt- u. Verbraucherrecht an der Universität Hamburg.

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