ZBB 2009, 419
Fonds und Anstalt nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Die durch die internationale Finanzmarktkrise verursachten Turbulenzen auf den Finanzmärkten haben ein Handeln auch des deutschen Gesetzgebers unausweichlich gemacht. Um den Finanzsektor zu stützen, wurde ein umfangreiches Regelwerk entwickelt. So hat der Gesetzgeber im Oktober 2008 innerhalb kürzester Zeit das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG – BGBl. I 2008, 1982) und die Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung (FMStFV – eBAnz AT123 2008 V1) erlassen. Im April 2009 ist sodann das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG – BGBl. I 2009, 725) gefolgt. Auch das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung (BGBl. I 2009, 1980) ist im Juli 2009 in Kraft getreten.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Der SoFFin – Grundlagen
- 1. Errichtung und Struktur
- 2. Funktion und Einbettung in das Finanzverfassungsrecht
- 3. Rechtsfähigkeit und Vertretung im Rechtsverkehr
- III. Verwaltung des SoFFin – Die FMSA
- 1. Errichtung der FMSA
- 2. Aufgaben und Struktur der FMSA
- 3. Die neue FMSA
- 4. Leitungsausschuss
- 4.1 Besetzung
- 4.2 Aufgaben
- IV. Befugnisse anderer Organe und Aufsicht über die FMSA
- 1. Lenkungsausschuss
- 1.1 Besetzung und Ausgestaltung
- 1.2 Aufgaben
- 2. Parlamentarischer Ausschuss
- 2.1 Besetzung und Ausgestaltung
- 2.2 Aufgaben
- 3. Rechts- und Fachaufsicht
- V. SoFFin und Haushaltsrecht
- VI. SoFFin und Bundesrechnungshof
- VII. Hoheitliche Entscheidung und privatrechtliche Durchführung
- 1. „Leistungsverwaltung“
- 2. Handlungsformen der FMSA
- 3. Konkurrentenklage
- VIII. Zusammenfassung
- *
- *)Mitarbeiterin am Institute for Law and Finance (ILF) und am Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS), Frankfurt/M.
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