ZBB 2008, 409
Am Vorabend eines Paradigmenwechsels beim Lastschriftverfahren: Von der Genehmigungstheorie zur „Erfüllungstheorie“?
Die Divergenzen zwischen Bankrechts- und Insolvenzrechtssenat im Lichte des geltenden Einzugsermächtigungsverfahrens und des zukünftigen SEPA-Lastschriftverfahrens
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Lastschriftverfahren und Insolvenz – Grundlagen
- 1. Valuta- und Deckungsverhältnis
- 2. Die „Checks and Balances“ als Legitimationsvoraussetzung des Einzugsermächtigungsverfahrens
- 3. Der Eingriff des Insolvenzrechtssenats in das System der „Checks and Balances“
- III. Die Notwendigkeit eines Umdenkens im Recht des Einzugsermächtigungsverfahrens
- 1. Bankaufsichtsrechtliche Konsequenzen
- 2. Insolvenzrechtliche Konsequenzen
- 3. Zwischenfazit
- IV. Ansätze für ein Umdenken beim Insolvenzrechtssenat?
- V. Der Erfüllungszeitpunkt im Valutaverhältnis
- 1. Die Maßgeblichkeit des Willens von Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem
- 2. Bedeutung des Erfüllungszeitpunkts im Valutaverhältnis für die Widerspruchsberechtigung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
- 3. Bedeutung des Erfüllungszeitpunkts im Valutaverhältnis für das Insolvenzanfechtungsrecht
- 4. Fortentwicklung der Genehmigungstheorie oder Kreation einer „Erfüllungstheorie“?
- 5. Die Zukunft der Genehmigungstheorie und der Rechtsauffassung des Insolvenzrechtssenats in Zeiten der SEPA-Lastschrift
- VI. Weitergehende Konsequenzen der Neubewertung des Valutaverhältnisses
- 1. Folgen des Widerspruchs des Zahlungspflichtigen im Valutaverhältnis: Neubegründung der ursprünglichen Forderung
- 2. Folgen des Widerspruchs des Zahlungspflichtigen für die Rückabwicklung der Zahlungsvorgänge
- VII. Fingierung der Genehmigung der Belastungsbuchung im Insolvenz(eröffnungs)verfahren
- 1. Bindung des Insolvenzverwalters und des starken vorläufigen Insolvenzverwalters an Nr. 7 Abs. 3 der AGB-Banken
- 2. Bindung des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters an Nr. 7 Abs. 3 der AGB-Banken
- VIII. Zusammenfassung und Ausblick
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (Yale), M.Sc. in Finance (Leicester), Wissenschaftlicher Assistent an der Bucerius Law School in Hamburg.
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