ZBB 2008, 383
Die Neuregelung des Verbraucherdarlehensrechts
Das Bundeskabinett hat am 5. 11. 2008 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen im Verbraucherdarlehensrecht. Im Einzelnen werden das Harmonisierungskonzept der Verbraucherkreditrichtlinie, die Informationspflichten des Darlehensgebers, das „Prinzip verantwortungsvoller Kreditvergabe“ sowie die Regeln betreffend die Vertragsbeendigung erörtert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Maximalharmonisierung
- 1. Grundlagen
- 2. Beschränkung auf den Geltungsbereich
- 3. Beschränkung auf die harmonisierten Vorschriften; Sicherheiten
- III. Erweiterung der Informationspflichten
- 1. Werbung
- 2. Vorvertragliche Informationen
- 3. Informationen bei Vertragsschluss
- 4. Informationen während des Vertragsverhältnisses
- IV. Das Prinzip verantwortungsvoller Kreditvergabe
- 1. Das geltende Recht und die Konzeption des Entwurfs aus dem Jahre 2002
- 2. Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 2 KWG-E
- 3. Erläuterungspflicht nach § 491a Abs. 3 BGB-E
- 3.1 Produktbezogene Erläuterungspflicht
- 3.2 Berücksichtigung des verfolgten Zwecks und der Vermögensverhältnisse des Verbrauchers
- V. Vertragsbeendigung
- 1. Kündigung des Darlehensgebers
- 2. Kündigung des Darlehensnehmers und vorzeitige Rückzahlung
- VI. Schluss
- *
- *)Dr. iur, Universitätsprofessor in Erlangen. Der Beitrag ist die erweiterte und aktualisierte Fassung eines am 30. 10. 2008 im Rahmen des RWS-Forums Bankrecht und am 7. 11. 2008 im Rahmen des 3. Münsteraner Bankrechtstags gehaltenen Vortrags.
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