ZBB 2004, 491
Gefährdung der internationalen Anerkennung der von deutschen Banken ausgestellten Garantien
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bürgschaft „auf erstes Anfordern“
Inhaltsübersicht
- I. Ungelöste Konkurrenz zwischen Bankgarantie und Bürgschaft auf erstes Anfordern
- 1. Liquiditätsfunktion der Klausel auf erstes Anfordern
- 1.1 Internationales Verständnis
- 1.2 Nationaler Alleingang bei Unwirksamkeit formularmäßiger Avalbeschaffungsklausel
- 2. Problematische Anerkennung der Mischform der Bürgschaft auf erstes Anfordern
- 2.1 Ursprüngliche Gleichstellung von Garantie und Bürgschaft auf erstes Anfordern vorbehaltlich Restakzessorietät
- 2.2 Ungeklärte Dogmatik
- 2.3 Umkehr der Rechtsprechung
- II. Die stufenweise Degradierung der Bürgschaft auf erstes Anfordern zum Sicherungsinstrument zweiter Klasse
- 1. Versuch der Einschränkung der Zulässigkeit der Bürgschaftsübernahme
- 2. Nichtigkeit der Bürgschaft bei unwirksamer Sicherungsabrede
- 2.1 Nichtanerkennung formularmäßiger Avalbeschaffungsabreden in AGB
- 2.2 Fallbezogene, jedoch zeitlich begrenzte Abmilderung der Rechtsprechung
- 3. Verschärfte Anforderungen an die Inanspruchnahme
- III. Mögliche Konsequenzen der einschränkenden Rechtsprechung zur Bürgschaft auf erstes Anfordern für die Bankgarantie
- 1. Totenglöcklein für die Bankgarantie?
- 2. Funktionelle Austauschbarkeit von Garantie und Bürgschaft auf erstes Anfordern?
- IV. Fehlende dogmatische Grundlagen für die Ungleichbehandlung von Garantien und Bürgschaften auf erstes Anfordern
- 1. Mehrdeutiges Abstraktheitsprinzip
- 1.1 „Äußerlich abstrakte“ Bankgarantie vs. „Restakzessorietät der Bürgschaft auf erstes Anfordern“
- 1.2 Dogmengeschichte
- 1.3 Das Abstraktionsprinzip im BGB
- 2. Abstraktheit von Schuldversprechen
- 2.1 Künstliche Unterscheidung zwischen inhaltlicher und äußerlicher Abstraktheit
- 2.2 Irrelevanz der Erkennbarkeit der Sicherungs-causa für die Qualifikation vom Grundgeschäft unabhängiger Zahlungsversprechen
- V. Wiederherstellung der Gleichbehandlung von Garantie und Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Ausschluss des Rückgriffs auf das Grundgeschäft
- 1. Die typusbestimmende Bedeutung der Klausel auf erstes AnfordernZBB 2004, 492
- 1.1 Konstitutiver Einrede- und Einwendungsausschluss
- 1.2 Ableitung der Liquiditätsfunktion
- 1.3 Die überstrapazierte Restakzessorietät der Bürgschaft auf erstes Anfordern
- 2. Zahlungsverweigerung bei Bürgschaften und Garantien auf erstes Anfordern nur bei Rechtsmissbrauch
- 2.1 Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs bei Nichtigkeit des Grundvertrages
- 2.2 Risiko abweichender nationaler Auslegung
- 3. Wiederherstellung gleicher Anforderungen auch bei formgerechter Inanspruchnahme von Bürgschaften und Garantien auf erstes Anfordern
- VI. Argumente für die Gleichbehandlung von Garantien und Bürgschaften auf erstes Anfordern auch bei Rückforderung nach unberechtigter Inanspruchnahme
- 1. Bisherige Rechtslage
- 1.1 Bürgschaft auf erstes Anfordern
- 1.1.1 Zahlung unter Vorbehalt
- 1.1.2 Keine Sanktionierung nicht formgerechter Inanspruchnahme
- 1.2 Bankgarantie auf erstes Anfordern
- 1.2.1 Unterscheidung zwischen „formellem“ und „materiellem Garantiefall“
- 1.2.2 Rückabwicklung nur im jeweiligen Leistungsverhältnis
- 2. Gleicher Vorbehalt der Prüfung von Zahlungen aus Bürgschaften und Garantien auf erstes Anfordern im Nachverfahren
- 2.1 Wirtschaftliches Interesse des Garanten an der Rückforderung auch bei Fehlen des materiellen Garantiefalles
- 2.2 Vorläufigkeit der Zahlung aus Garantien und Bürgschaften auf erstes Anfordern
- 2.3 Keine Beeinträchtigung der Liquiditätsfunktion durch Möglichkeit der Rückforderung im Nachverfahren
- 2.4 Aufgabe der Abhängigkeit der Aktivlegitimation im Rückforderungsprozess von der Anerkennung liquider Beweismittel
- VII. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. jur., Rechtsanwalt in Hamburg
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