ZBB 2001, 498
Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie
Die Europäische Kommission hat im Juli 2001 ein offenes Konsultationsverfahren zur Wertpapierdienstleistungsrichtlinie eingeleitet. Kernstück des Reformvorhabens ist der Vorschlag zur Schaffung eines neuen regulatorischen Rahmens für Wertpapierfirmen und Märkte, um diese voneinander abzugrenzen und mit den jeweils als notwendig erachteten Rechten und Pflichten zu versehen. Weiterhin sollen im Rahmen des Reformvorhabens die den Anwendungsbereich regelnden Definitionen und Ausnahmevorschriften überarbeitet und an die Entwicklungen auf den Wertpapiermärkten angepasst werden. Der Beitrag untersucht schwerpunktmäßig die Vorschläge der Kommission und stellt die damit verbundenen Auswirkungen für Marktteilnehmer und Märkte dar. Die im Einzelnen vorgeschlagenen Erweiterungen der Pflichten für Wertpapierfirmen und Märkte sind allerdings unterschiedlich zu beurteilen. Insbesondere die Vorschläge der Kommission zur Erweiterung der Transparenzanforderungen und zur strengen Zweiteilung in geregelte und alternative Märkte dürften zu Widerstand von Seiten der Marktteilnehmer führen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Ursprung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie und europäische Harmonisierung
- 2. Verlauf der Überarbeitung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie und weiterer Zeitplan
- II. Die Vorschläge der Europäischen Kommission
- 1. Regulatorische Einordnung
- 2. Anwendungsbereich der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie
- 2.1 Dienstleistungen von Wertpapierhandelssystemen
- 2.2 Informations-, Kommunikations- und Übermittlungsdienstleistungen
- 2.3 Professionelle Investoren
- 2.4 Wertpapierabwicklung
- 3. Regelungen für Wertpapierfirmen
- 3.1 Wohlverhaltensregeln
- 3.2 Marktintegrität – Vorbeugende Maßnahmen gegen Marktmissbrauch
- 3.3 Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Märkten
- 3.4 Recht auf Zugang zu Clearing- und Settlementsystemen
- 4. Regelungen für geregelte Märkte
- 4.1 Anerkennungsverfahren
- 4.2 Verbot der Parallelnotierung
- 4.3 Regeln für die Transparenz der Geschäfte
- 4.4 Anbindung an Clearing- und Settlementsysteme
- III. Ergebnis
- *
- *)Referentin im Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Frankfurt/M. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Ansicht der Verfasserin wieder.
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