ZBB 2001, 474
Börsengang – eine Entscheidung der Hauptversammlung?
Zur einheitlichen Behandlung von Listing und Delisting
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Börsengang, Börsennotierung und Börsenzulassung
- 1. Abgrenzung der Begriffe
- 2. Die Börsenzulassungsantragsbefugnis des Vorstands im Außenverhältnis
- III. Erforderliche Zustimmung des einzelnen Aktionärs
- 1. Unterscheidung der Emission durch Umplatzierung und der Emission im Wege einer Kapitalerhöhung
- 2. Zustimmungserfordernis aufgrund eines Eingriffs in das Mitgliedschaftsrecht
- IV. Die Entscheidung über den Gang an die Börse im aktienrechtlichen Kompetenzgefüge
- 1. (Mit-)Entscheidungsbefugnis der Hauptversammlung bei der Entscheidung über den Gang an die Börse
- 1.1 Zustimmungspflicht nach dem Aktiengesetz
- 1.2 Erforderliche Zustimmung der Hauptversammlung aufgrund der Holzmüllerdoktrin
- 1.2.1 Der Gang an die Börse als wesentliche Strukturänderung
- 1.2.1.1 Notwendige Differenzierungen
- 1.2.1.2 Die Irrelevanz der Unterscheidung zwischen einer börsennotierten und einer privaten AG
- 1.2.1.3 Das Fehlen hinreichender faktischer Unterschiede zwischen einer börsennotierten und einer privaten AG
- 1.2.2 Der Schutzzweck der Holzmüllerdoktrin
- 1.2.3 Effektiver Minderheitenschutz durch die Holzmüllerdoktrin
- 1.3 Zustimmungserfordernis aufgrund Mitgliedschaft
- 1.4 Zustimmungserfordernis aufgrund Treuepflicht
- 2. Die Entscheidung über den Börsengang als Leitungsaufgabe des Vorstandes
- V. Parallele zum Going Private (Delisting)
- VI. Ergebnis
- *
- *)Stud. jur., wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mannheim
- **
- **)Diplom-Finanzwirt (FH), Rechtsreferendar in Mannheim
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