ZBB 2000, 407
Haustürwiderrufsrecht und Kreditvollmacht
Zugleich eine Besprechung der Urteile des Bundesgerichtshofes vom 2. 5. 2000 – XI ZR 108/99, XI ZR 150/99, XI ZR 243/99, ZBB 2000, 400 (in diesem Heft)
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Erfordernis der Haustürsituation bei der Stellvertretung
- 1. Die Auffassung des Bundesgerichtshofes
- 2. § 166 BGB und situativer Übereilungsschutz
- 2.1 Die Ratio des § 166 BGB
- 2.2 Die von § 166 Abs. 1 BGB erfaßten Fälle der Willensmängel
- 2.3 Anwendung des § 166 BGB auf den situativen Übereilungsschutz
- 2.4 Analoge Anwendung des § 166 Abs. 2 BGB auf bei dem Vertretenen vorhandene Willensmängel
- 2.5 Anwendbarkeit des § 166 BGB auf den situativen Übereilungsschutz
- 3. Anwendung des § 166 BGB auf den vorliegenden Fall
- 3.1 Vorliegen einer Vollmacht
- 3.2 Das Handeln des Vertreters nach bestimmten Weisungen des Vollmachtgebers
- 3.3 Die Besonderheit des vorliegenden Falles
- 3.4 Widerruf der Willenserklärung des Vertreters durch den Vertretenen
- 3.5 Das grundsätzliche Verhältnis zwischen Stellvertretung und Haustürwiderrufsrecht
- 4. Auswirkungen der vom Vertretenen getroffenen Willensentscheidung
- III. Schutzbedürftigkeit des Kreditgebers und nachgeholte notarielle Beurkundung der Vollmacht
- 1. Die Wirkung der Vollmachtsurkunde und § 173 BGB
- 1.1 Die fahrlässige Unkenntnis der Bank von der Haustürsituation
- 1.2 Die Beeinträchtigung der Willensentschließungsfreiheit als entscheidendes Anknüpfungskriterium
- 2. Ausschluß des Widerrufsrechts wegen notarieller Beurkundung der Vollmacht?
- 3. Fehlende Schutzbedürftigkeit des Kreditgebers
- IV. Das Umgehungsverbot
- V. Der Gesichtspunkt der Verwirkung
- VI. Anwendung verbraucherkreditrechtlicher Vorschriften auf das Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz
- VII. Ergebnis
- *
- *)Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg
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