ZBB 2000, 407

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2000 EntscheidungsrezensionenII. RezensionUlrich Kulke*

Haustürwiderrufsrecht und Kreditvollmacht

Zugleich eine Besprechung der Urteile des Bundesgerichtshofes vom 2. 5. 2000 – XI ZR 108/99, XI ZR 150/99, XI ZR 243/99, ZBB 2000, 400 (in diesem Heft)

Verbraucherschützende Widerrufsrechte, wie sie insbesondere im Haustürwiderrufsgesetz und im Verbraucherkreditgesetz geregelt sind, stellen nach weit verbreiteter Auffassung wegen ihrer Möglichkeit zur Vertragslösung und der daraus resultierenden Unsicherheit einen Fremdkörper im Bürgerlichen Recht dar. Die mit ihrem Bestehen verbundenen Schwierigkeiten werden besonders deutlich in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 2. Mai 2000 (ZBB 2000, 400, in diesem Heft), in denen es um Fragen der Widerruflichkeit von Willenserklärungen bei Einschaltung eines Vertreters zum Abschluß u. a. eines Darlehensvertrages ging. Der Beitrag nimmt Stellung zu der Frage, in welchem Verhältnis die Regelungen der Stellvertretung und das ihr innewohnende Repräsentationsprinzip zum Erfordernis eines effektiven Verbraucherschutzes, insbesondere durch die Vorschriften des Haustürwiderrufsrechts, stehen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Erfordernis der Haustürsituation bei der Stellvertretung
    • 1. Die Auffassung des Bundesgerichtshofes
    • 2. § 166 BGB und situativer Übereilungsschutz
      • 2.1 Die Ratio des § 166 BGB
      • 2.2 Die von § 166 Abs. 1 BGB erfaßten Fälle der Willensmängel
      • 2.3 Anwendung des § 166 BGB auf den situativen Übereilungsschutz
      • 2.4 Analoge Anwendung des § 166 Abs. 2 BGB auf bei dem Vertretenen vorhandene Willensmängel
      • 2.5 Anwendbarkeit des § 166 BGB auf den situativen Übereilungsschutz
    • 3. Anwendung des § 166 BGB auf den vorliegenden Fall
      • 3.1 Vorliegen einer Vollmacht
      • 3.2 Das Handeln des Vertreters nach bestimmten Weisungen des Vollmachtgebers
      • 3.3 Die Besonderheit des vorliegenden Falles
      • 3.4 Widerruf der Willenserklärung des Vertreters durch den Vertretenen
      • 3.5 Das grundsätzliche Verhältnis zwischen Stellvertretung und Haustürwiderrufsrecht
    • 4. Auswirkungen der vom Vertretenen getroffenen Willensentscheidung
  • III. Schutzbedürftigkeit des Kreditgebers und nachgeholte notarielle Beurkundung der Vollmacht
    • 1. Die Wirkung der Vollmachtsurkunde und § 173 BGB
      • 1.1 Die fahrlässige Unkenntnis der Bank von der Haustürsituation
      • 1.2 Die Beeinträchtigung der Willensentschließungsfreiheit als entscheidendes Anknüpfungskriterium
    • 2. Ausschluß des Widerrufsrechts wegen notarieller Beurkundung der Vollmacht?
    • 3. Fehlende Schutzbedürftigkeit des Kreditgebers
  • IV. Das Umgehungsverbot
  • V. Der Gesichtspunkt der Verwirkung
  • VI. Anwendung verbraucherkreditrechtlicher Vorschriften auf das Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz
  • VII. Ergebnis
*
*)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg

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