ZBB 2000, 371
Verflechtungen bei M&A-Dienstleistung durch Banken
Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen werden Banken als M&A-Dienstleister für eine Vertragspartei (Mandant) beratend und vermittelnd tätig. Grundlage hierfür ist ein M&A-Dienstleistungsvertrag in Form eines Maklervertrages. Nach allgemeinem Maklervertragsrecht kann eine Verflechtung des Maklers mit dem Vertragsgegner seines Kunden den Maklerlohnanspruch ausschließen. Beziehungen der Bank zum Vertragsgegner des M&A-Mandanten, die solche Verflechtungstatbestände darstellen könnten, ergeben sich aus Beteiligungs- und konzernrechtlichen Verhältnissen, aus Hausbankbeziehungen, aufgrund von Aufsichtsratsmandaten, Depotstimmrechten sowie eigenen Aktienbeständen der Bank und ihrer Tochtergesellschaften. Die Interessen der Bank innerhalb dieser Beziehungen können im Konflikt zu den Interessen des M&A-Mandanten stehen. Der Beitrag erörtert verschiedene Situationen möglicher Verflechtungen im M&A-Geschäft der Banken und macht auf die rechtliche Handhabung und die praktische Bedeutung aufmerksam.
ZBB 2000, 372Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. M&A-Dienstleistungsvertrag
- 1. Inhalt des M&A-Dienstleistungsvertrages
- 2. Maklervertrag als Grundlage für M&A-Dienstleistungen
- III. Verflechtung mit der Gegenseite
- 1. Eigengeschäfte
- 2. Echte Verflechtung
- 3. Unechte Verflechtung
- 3.1 Grundlagen
- 3.2 Unechte Verflechtung durch Depotstimmrechte?
- 3.2.1 Einfluß der Banken auf Hauptversammlungen
- 3.2.2 Depotstimmrecht
- 3.2.3 Kollision zwischen Aktionärsinteressen und Interessen des M&A-Mandanten
- 3.2.4 Provisionsschädlichkeit der Interessenkollision
- 3.2.4.1 Institutionalisierter Interessenkonflikt
- 3.2.4.2 Offenlegung der Interessenkollision
- 3.2.5 Unechte Verflechtung durch Depotstimmrechte infolge weiterer Umstände
- 3.3 Unechte Verflechtungen durch Aufsichtsratsmandate?
- 3.3.1 Aufgaben des Aufsichtsrates
- 3.3.2 Interessenkollision für Bankenvertreter im Aufsichtsrat
- 3.3.3 Benachteiligung von Mandanteninteressen
- 3.3.4 Kenntnis des M&A-Mandanten
- 3.4 Unechte Verflechtung durch Hausbankbeziehungen?
- IV. Ergebnis und Schlußfolgerungen
- *
- *)Referendar am Oberlandesgericht Oldenburg. Der Beitrag enthält einen erweiterten Auszug aus der Dissertation „Der Unternehmensmaklervertrag – Zur Anwendung des allgemeinen Maklervertragsrechts auf Mergers & Acquisitions-Dienstleistungen“, die dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück vorliegt.
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