ZBB 1999, 349

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 AufsätzeUdo Reifner*

Die Lebensversicherungshypothek als „wirtschaftliche Einheit“

Lebensversicherungshypotheken sind Allfinanzprodukte, die als Alternative zum Annuitätendarlehen angeboten den Tilgungsbeitrag des Kreditnehmers in eine kapitalbildende Lebensversicherung mit Risikoschutz umleiten. Der dabei angegebene Effektivzinssatz des Kredites berücksichtigt nicht die durch die Koppelung entstehenden Zusatzkosten und ist daher für einen Vergleich mit anderen Darlehen ungeeignet. Außerdem entstehen erhebliche Nachteile bei vorzeitiger Beendigung sowie Risiken aus der Unsicherheit der Lebensversicherungsrendite. Der Beitrag faßt die bisherige Kritik und Rechtsprechung auf dem Hintergrund der EU-Rechtsetzung zusammen und entwickelt auf der Basis der Rechtsfigur der „wirtschaftlichen Einheit“ ein Kreditrechtsmodell, das dem Verbraucher unter Wahrung der berechtigten Belange der Kreditgeber auch bei dieser Form den allgemein für Hypothekenkredite an Verbraucher geltenden Schutz garantiert.

Inhaltsübersicht

  • I. Sparen statt Tilgen: Das Problem der Lebensversicherungshypothek
    • 1. Lebensversicherungshypothek als Allfinanzprodukt
    • 2. Probleme bei der Lebensversicherungshypothek
      • 2.1 Wirtschaftliche Kritik
      • 2.2 Rechtliche Kritik
    • 3. Konstruktion der Lebensversicherungshypothek
  • II. Lebensversicherungshypothek und Verbraucherkreditgesetz
    • 1. Effektivzinsangabe gemäß § 4 VerbrKrG, § 4 PAngV
      • 1.1 Berechnungsmethode
      • 1.2 „Kosten“ des Kredits
    • 2. Gesamtbelastung und Umgehungstatbestand gemäß § 18 VerbrKrG
      • 2.1 Zahlungsströme und Kostenbetrachtung
      • 2.2 Umgehungsgeschäft und „wirtschaftliche Einheit“
        • 2.2.1 „Wirtschaftliche Einheit“ bei „rechtlicher Trennung“
        • 2.2.2 Kreditgewährung als Vertragszweck
    • 3. Berechnung des Gesamteffektivzinssatzes
      • 3.1 Berechnungsmethode
      • 3.2 Beispiel
    • 4. Rechtsfolge der Falschangabe
      • 4.1 § 4 Abs. 2, § 6 Abs. 4 VerbrKrG
      • 4.2 § 4 PAngV
      • 4.3 Nichtangabe der Vermittlerprovision
    • 5. Rückwirkung und Umgehungsabsicht?
  • III. Ansprüche aus Beratungsverschulden
    • 1. Aufklärungspflichten bei Lebensversicherungshypotheken
    • 2. Falschangabe des Effektivzinssatzes
    • 3. Auslaufen der Zinsbindung
    • 4. Kündigungsrechte und Vorfälligkeit
*
*)
Dr. jur., Universitätsprofessor in Hamburg
Dem Aufsatz lag ein Gutachten an das Institut für Finanzdienstleistungen durch die Stiftung Warentest zugrunde.

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