ZBB 2024, 277
Änderung und Einbeziehung von Anlagebedingungen im Investmentrecht – unionsrechtlich korrekturbedürftige Fehlentwicklungen in der Rechtsprechung zu § 305 Abs. 2 BGB
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Grundlagen
- 1. Einordnung des Investmentvertrags
- 2. Anlegerschutz im Investmentrecht
- 3. Unterschied zwischen AB und wesentlichen Anlegerinformationen
- III. Wirksame Einbeziehung der AB
- 1. Ersterwerb von Anteilscheinen und Einbeziehung der AB
- 1.1 Ein Blick in die Gesetzesmaterialien
- 1.2 Rechtsstand zu Anleihebedingungen und AGB-Recht
- 1.2.1 Position der höchstrichterlichen Rechtsprechung
- 1.2.2 Position des Schrifttums
- 1.3 Überlegungen in Bezug auf AB
- 1.3.1 Einbeziehungskontrolle im Widerspruch zum maßstabsgerechten Anlegerschutz
- 1.3.2 Normativer Widerspruch
- 1.3.3 Gestaltungszwang und Fungibilität
- 1.3.4 Zwischensumme
- 1.4 Unionsrechtswidrigkeit der Einbeziehungskontrolle
- 1.4.1 Euro-Pass-Mechanismus und Spezialitätsgrundsatz
- 1.4.2 Harmonisierungsgrad und Beeinträchtigungen des Harmonisierungsbefehls
- 1.4.3 Relevanz der Rechtsprechung für den unionsrechtswidrigen Rechtszustand
- 1.5 Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahren und Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Intervention
- 1.6 Unionsrechtliche Zulässigkeit einer investmentrechtlichen Bereichsausnahme
- 2. Zweiterwerb von Anteilscheinen
- 2.1 Wertungswidersprüche und Beeinträchtigung des Euro-Pass-Mechanismus
- 2.2 Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgedanken
- 2.3 Beeinträchtigung der Fungibilität
- IV. Änderung von AB
- 1. Zum Meinungsstand und zu den Folgen
- 2. Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgedanken
- 3. Vorbehaltsklauseln und Änderungsmechanismus
- 3.1 Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit
- 3.2 Allgemeine Inhaltskontrolle
ZBB 2024, 278
- 4. Maßgeblichkeit der investmentrechtlichen Besonderheiten
- 5. Fazit zur Änderung von AB
- V. Übernahme der AB
- 1. Verschmelzung von Sondervermögen
- 2. Verschmelzung einer InvAG mit veränderlichem Kapital
- VI. Gesetzgeberische Korrektur der Rechtsprechung
- VII. Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen
- *
- *)Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht der Digitalisierung und Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes, SaarbrückenDer Beitrag geht auf eine Anfrage aus der Praxis zurück; er wurde partiell gekürzt und aktualisiert.
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