ZBB 2023, 299

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2023 AufsätzeJasper Schedensack*

Zum Anwendungsbereich der ECSP-VO

Zugleich Besprechung von: Johannes Öhmann, Die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister. Ihr Anwendungsbereich im Hinblick auf die Anlageformen des deutschen Rechts.

Am 10. 11. 2021 ist die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (European Crowdfunding Service Provider-Verordnung, „ECSP-VO“)1 in Kraft getreten. Erklärte Ziele:2 Den Markt für renditeorientiertes Crowdfunding in Europa zur Beseitigung der Fragmentierung des Rechtsrahmens auf ein neues Fundament zu stellen, den Wettbewerb zwischen Crowdfundingplattformen zu verbessern und Marktteilnehmern in kleinen Mitgliedsstaaten mit weniger ausgeprägten Crowdfundingmärkten besseren Zugang zu Kapital und Anlagemöglichkeiten zu geben. Mit Ablauf des Übergangszeitraums am 10. 11. 2023 gilt die ECSP-VO für alle in ihren Anwendungsbereich fallenden Crowdfunding-Modelle verpflichtend.
Noch vor Verabschiedung des finalen Entwurfs der Verordnung3 wurde in der Literatur vor allem die Frage nach dem Anwendungsbereich aufgeworfen,4 die auch heute noch nicht eindeutig beantwortet ist.5 Genau dieser Frage widmet sich ausweislich des Untertitels Johannes Öhmann in seiner Dissertation6 zur ECSP-VO mit Blick auf die deutschen Anlageformen. Das Entstehen der Problematik drängt sich auf: Da die Regulierung europäisch ist, sich in den Ländern jedoch bisher verschiedene Modelle des Crowdfundings herausgebildet haben, muss untersucht werden, wie sich die nationalen Crowdfunding-Modelle und die jeweils genutzten Anlageformen zur ECSP-VO verhalten. Während sich Öhmann auf die größte Frage des produktspezifischen Anwendungsbereichs konzentriert (welche Rechtsgestaltungen sind als Anlageinstrumente von der ECSP-VO erfasst?), sollen hier auch noch einige weitere jüngst behandelte Fragen7 zum Anwendungsbereich thematisiert werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund der ECSP-VO
    • 1. Ökonomische Grundlagen
    • 2. Tatsachenbasis und der Ausschluss von Verbraucherfinanzierungen aus der ECSP-VO
    • 3. Unzureichende Regelung durch MiFID II und Entstehungsgeschichte der ECSP-VO
  • II. Die Schwarmfinanzierungsdienstleistung als zentraler Tatbestand der ECSP-VO
  • III. Anwendungsbereich der ECSP-VO
    • 1. Kreditbasiertes Crowdfunding
      • 1.1 Vermittlungsbegriff
      • 1.2 Unbedingtheit des Rückzahlungsanspruchs und (qualifiziert) nachrangige Darlehen
      • 1.3 Partiarische Darlehen
      • 1.4 Unechtes Crowdlending (Fronting-Bank-Modell)
    • 2. Anlagebasiertes Crowdfunding
      • 2.1 Dienstleistungen bei anlagebasiertem Crowdfunding
      • 2.2 Crowdfunding mit übertragbaren Wertpapieren und die Einschaltung von Zweckgesellschaften
      • 2.3 Für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassene Instrumente
        • 2.3.1 GmbH-Anteile
        • 2.3.2 Kommanditanteile
    • 3. Merkmal der Öffentlichkeit und Ausschluss von Privatplatzierungen
    • 4. Volumenbeschränkung auf 5 Mio. € und Abgrenzung zur MiFID II
    • 5. Anwendungsbereich im Hinblick auf gebundene Vermittler
  • IV. Ergebnisse und bleibende Herausforderungen
*
*)
Dr. iur., selbstständiger Rechtsanwalt und General Counsel eines FinTechs in Berlin
1
1)
VO (EU) 2020/1503.
2
2)
Vgl. insbesondere Erwägungsgründe 1, 3, 4, 6, 7 und 74.
3
3)
Zur Fassung des ersten Entwurfs bereits Schedensack, Crowdinvesting, 2018, S. 524 ff.; Will/Quarch, WM 2018, 1481; zum angepassten Entwurf nach Vorschlägen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) Aschenbeck/Drefke, RdF 2019, 12; Quarch, Die Europäische Regulierung des Crowdlendings, 2020, S. 433 ff.; zum finalen Entwurf Rusch, ZBB 2020, 217.
4
4)
Schedensack (Fußn. 3), S. 524 ff.; Rusch, ZBB 2020, 217.
5
5)
Vgl. aus jüngerer Zeit dazu insbesondere Engelmann-Pilger, BKR 2022, 144; Woesch, BKR 2022, 199; Rennig, RDi 2022, 1; Oppenheim/Taesler, BKR 2023, 96; Wirtz/Förster, BKR 2023, 286.
6
6)
Öhmann, Die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister, Ihr Anwendungsbereich im Hinblick auf die Anlageformen des deutschen Rechts, 2023.
7
7)
Vgl. insbesondere Engelmann-Pilger, BKR 2022, 144, 146; Wirtz/Förster, BKR 2023, 286.

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