ZBB 2023, 299
Zum Anwendungsbereich der ECSP-VO
Zugleich Besprechung von: Johannes Öhmann, Die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister. Ihr Anwendungsbereich im Hinblick auf die Anlageformen des deutschen Rechts.
Inhaltsübersicht
- I. Hintergrund der ECSP-VO
- 1. Ökonomische Grundlagen
- 2. Tatsachenbasis und der Ausschluss von Verbraucherfinanzierungen aus der ECSP-VO
- 3. Unzureichende Regelung durch MiFID II und Entstehungsgeschichte der ECSP-VO
- II. Die Schwarmfinanzierungsdienstleistung als zentraler Tatbestand der ECSP-VO
- III. Anwendungsbereich der ECSP-VO
- 1. Kreditbasiertes Crowdfunding
- 1.1 Vermittlungsbegriff
- 1.2 Unbedingtheit des Rückzahlungsanspruchs und (qualifiziert) nachrangige Darlehen
- 1.3 Partiarische Darlehen
- 1.4 Unechtes Crowdlending (Fronting-Bank-Modell)
- 2. Anlagebasiertes Crowdfunding
- 2.1 Dienstleistungen bei anlagebasiertem Crowdfunding
- 2.2 Crowdfunding mit übertragbaren Wertpapieren und die Einschaltung von Zweckgesellschaften
- 2.3 Für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassene Instrumente
- 2.3.1 GmbH-Anteile
- 2.3.2 Kommanditanteile
- 3. Merkmal der Öffentlichkeit und Ausschluss von Privatplatzierungen
- 4. Volumenbeschränkung auf 5 Mio. € und Abgrenzung zur MiFID II
- 5. Anwendungsbereich im Hinblick auf gebundene Vermittler
- IV. Ergebnisse und bleibende Herausforderungen
- *
- *)Dr. iur., selbstständiger Rechtsanwalt und General Counsel eines FinTechs in Berlin
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- 1)VO (EU) 2020/1503.
- 2
- 2)Vgl. insbesondere Erwägungsgründe 1, 3, 4, 6, 7 und 74.
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- 3)Zur Fassung des ersten Entwurfs bereits Schedensack, Crowdinvesting, 2018, S. 524 ff.; Will/Quarch, WM 2018, 1481; zum angepassten Entwurf nach Vorschlägen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) Aschenbeck/Drefke, RdF 2019, 12; Quarch, Die Europäische Regulierung des Crowdlendings, 2020, S. 433 ff.; zum finalen Entwurf Rusch, ZBB 2020, 217.
- 4
- 4)
- 5
- 5)Vgl. aus jüngerer Zeit dazu insbesondere Engelmann-Pilger, BKR 2022, 144; Woesch, BKR 2022, 199; Rennig, RDi 2022, 1; Oppenheim/Taesler, BKR 2023, 96; Wirtz/Förster, BKR 2023, 286.
- 6
- 6)Öhmann, Die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister, Ihr Anwendungsbereich im Hinblick auf die Anlageformen des deutschen Rechts, 2023.
- 7
- 7)Vgl. insbesondere Engelmann-Pilger, BKR 2022, 144, 146; Wirtz/Förster, BKR 2023, 286.
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