ZBB 2023, 280
Algorithmische Kapitalanlagedienste
Der Beitrag untersucht den Entwicklungsstand von Angeboten algorithmischer Kapitalanalagedienstleistungen und ordnet diesen in den Rahmen des Aufsichts- und Haftungsrechts ein. Dabei ist festzustellen, dass „intelligente“ Robo Advice-Angebote nicht im Markt anzutreffen sind; weitgehend bleibt es bei einer algorithmischen Unterstützungsfunktion auf Basis überkommener finanzmathematischer Modelle. Während der aufsichtsrechtliche Rahmen bereits gut erschlossen ist, müssen die anzutreffenden Intransparenzen und drohenden Interessenkonflikte besonders sensibel behandelt werden. Zudem sind die spezifisch algorithmenbezogenen Sorgfaltspflichten für die Anbieterhaftung noch nicht abschließend geklärt. Hier wird eine Fernwirkung der künftigen KI-VO entwickelt, womit sowohl dem Gebot bestmöglicher Interessenwahrnehmung zu Gunsten der Kunden genüge getan als auch Rechtssicherheit hergestellt würde.
Inhaltsübersicht
- I. Robo Advice – und darüber hinaus
- II. Tatsachengrundlagen algorithmischer Kapitalanlagedienste
- 1. Ökonomischer statt begrifflicher Ansatz
- 2. „Demokratisierung“ des Kapitalmarkts
- 3. Angebotsvarianz
- 3.1 Algorithmische Anlageberatung
- 3.1.1 Digitale Fragebögen
- 3.1.2 Einsatz großer Sprachmodelle
- 3.1.3 Digitale Zwillinge
- 3.2 Algorithmische Anlageverwaltung
- 3.2.1 Depotführung und Vergütung
- 3.2.2 Passive Verwaltungsstrategie
- 3.2.3 Aktive Verwaltungsstrategie
- 4. Zwischenbefund zu den Hauptproblemen algorithmischer Kapitalanlagedienste
- III. Aufsichtsrecht
- 1. Überblick über den aufsichtsrechtlichen Rahmen
- 1.1 Kapitalmarktrecht
- 1.2 Regulierung unter der KI-Verordnung?
- 2. Genehmigung und Erlaubnisfreiheit
- 2.1 BaFin-Erlaubnis
- 2.2 Handeln auf fremde Rechnung und Auslagerung
- 3. Relevante kapitalmarktrechtliche Tatbestände
- 3.1 Anlagevermittlung als Auffangtatbestand
- 3.2 Anlageberatung
- 3.3 Finanzportfolioverwaltung
- IV. Interessenkonflikte
- 1. Interessenwahrungspflicht
- 2. Exploration des Kundeninteresses
- 3. Begrenzungsmaßnahmen – durch „gute Algorithmen“?
- V. Intransparenzen
- 1. Programm der Anlegerinformation
- 2. Algorithmenspezifischer Informationsgehalt
- 3. Verständnispflicht
- 4. Algorithmen als Geschäftsgeheimnisse
- 5. Lauterkeitsrechtliche Relevanz der Angebotsbezeichnung „Robo“
- VI. Haftung
- 1. Bedeutung des Haftungsrechts neben dem Aufsichtsrecht
- 2. Relevante Pflichtverletzungen
- 2.1 Betrachtungsrahmen
- 2.2 Beratungsfehler
- 2.3 Verwaltungsfehler
- 2.4 Fehler beim Algorithmeneinsatz – Fernwirkung der KI-VO
- VII. Fazit
- *
- *)PD Dr., LL.M. (London), Maîtr. en Droit (Paris), derzeit Lehrstuhlvertreter an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Alle Webseiten wurden zuletzt am 15. 9. 2023 abgerufen.
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