ZBB 2018, 288
Die zivilrechtliche Haftung für Basisinformationsblätter nach Art. 11 Abs. 2 PRIIP-VO als eigenständige Anspruchsgrundlage des EU-Rechts
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Rechtsnatur des Art. 11 Abs. 2 PRIIP-VO
- 1. Die Regelung des Art. 11 Abs. 1 und 2 PRIIP-VO
- 2. Die Auslegungsgrundsätze des europäischen Privatrechts
- 3. Art. 11 Abs. 2 PRIIP-VO als eigenständige Anspruchsgrundlage des EU-Rechts
- III. Gesetzgebungsverfahren und -kompetenz
- 1. Gesetzgebungsverfahren
- 2. Gesetzgebungskompetenz
- IV. Anwendungsbereich
- 1. Zeitlicher Anwendungsbereich
- 2. Persönlicher Anwendungsbereich
- 2.1 Anspruchsberechtigter: Kleinanleger
- 2.2 Anspruchsgegner: PRIIP-Hersteller
- 3. Sachlicher Anwendungsbereich
- 3.1 Verpackte Anlageprodukte
- 3.2 Versicherungsanlageprodukte
- V. Haftungsvoraussetzungen
- 1. Fehlerhaftes Basisinformationsblatt
- 1.1 Irreführend
- 1.2 Ungenauigkeit
- 1.3 Nichtübereinstimmung mit (vor)vertraglichen Unterlagen
- 1.4 Nichtübereinstimmung mit den Anforderungen des Art. 8 PRIIP-VO
- 1.4.1 Inhaltliche Anforderungen
- 1.4.2 Insbesondere: Der Warnhinweis
- 1.5 Anfängliche und nachträgliche Fehlerhaftigkeit
- 2. Verlust
- 3. Transaktionskausalität
- 4. Verschuldensunabhängige Haftung
- VI. Rechtsfolge: Schadensersatz
- 1. Begrenzung des Schadensersatzes auf den Verlust
- 2. Mitverschulden
- VII. Beweislast
- 1. Fehlerhaftigkeit des Basisinformationsblatts
- 2. Transaktionskausalität
- 2.1 Beweislastumkehr
- 2.2 Anscheinsbeweis
- 2.2.1 Keine Anwendung der Theorie der Anlagestimmung
- 2.2.2 Anwendung der Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens
- VIII. Verjährung
- 1. Anwendbarkeit des nationalen Rechts
- 2. Verjährung nach deutschem Recht
- IX. Fazit und Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
- *
- *)Dr. iur., Universitätsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Konstanz
- **
- **)Rechtsreferendar, LG Hechingen, ehemals Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Konstanz
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