ZBB 2017, 281
Damoklesschwert oder Symbolpolitik? – Die Rückforderung von Bankerboni im Spiegel des Arbeitsrechts
Inhaltsübersicht
- I. Einleitende Darstellung der Problemstellung
- II. Aufsichtsrechtliches Umfeld
- 1. Genese des aufsichtsrechtlichen Rahmens
- 2. Wirkweise der InstVergV
- 3. Aufsichtsrechtliche Folgen von Verstößen gegen die InstVergV
- III. Clawback auf kollektivrechtlicher Grundlage
- 1. Variable Vergütung auf kollektivrechtlicher Grundlage
- 2. Folgerungen für die Institute
- 2.1 Vorrang des § 20 Abs. 6 InstVergV
- 2.2 Pflicht zur Kündigung entgegenstehender Betriebsvereinbarungen?
- 3. Zwischenfazit
- IV. Etablierung einer individualrechtlichen Clawback-Grundlage
- 1. Variable Vergütung auf individualvertraglicher Grundlage
- 2. Wege zur Implementierung von Clawback-Klauseln in Individualarbeitsverträgen
- 2.1 Einvernehmliche Änderung
- 2.2 Einseitige Änderung durch Änderungskündigung
- 2.2.1 Kündigungsgrund nach § 1 Abs. 2 KSchG
- 2.2.2 Verhältnismäßigkeit der Anpassung eines Arbeitsvertrags an regulatorische Vorgaben der InstVergV
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- 2.2.3 Verhältnismäßigkeit der Implementierung von Clawback-Klauseln
- 3. Materielle Anforderungen an die Clawback-Vereinbarung
- 3.1 Konkretisierung von § 20 Abs. 6, § 18 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 InstVergV im Hinblick auf §§ 307 ff. BGB
- 3.1.1 Verhalten
- 3.1.2 Handlungserfolg: Erheblicher Verlust oder regulatorische Sanktion
- 3.1.2.1 Erheblicher Verlust
- 3.1.2.2 Wesentliche regulatorische Sanktion
- 3.1.3 Zurechnungszusammenhang
- 3.1.3.1 Maßgebliche Beteiligung
- 3.1.3.2 Verantwortlichkeit
- 3.1.4 Inhaltskontrolle
- 3.2 Konkretisierung von § 20 Abs. 6, § 18 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 InstVergV im Hinblick auf §§ 307 ff. BGB
- 3.2.1 Arbeitsvertragliche Regelung
- 3.2.1.1 Überraschende Klausel (§ 305c BGB)
- 3.2.1.2 Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB)
- 3.2.1.3 Angemessenheitskontrolle
- 3.2.1.3.1 Höhe der Vertragsstrafe
- 3.2.1.3.2 Verweisung auf interne Richtlinie
- 3.2.2 Inhalt der relevanten internen Verhaltensregelungen
- 3.3 Weitere unbenannte Fälle
- V. Fazit
- *
- *)Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Justus-Liebig-Universität Gießen am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Jens Ekkenga
- 1
- 1)Wolfgarten, in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, CRR-VO, 5. Aufl., 2016, § 20 InstVergV Rz. 7.
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