ZBB 2016, 336
Sparkassenaufsicht und Bankenaufsicht
Die kommunalen Sparkassen unterliegen als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts der Anstaltsaufsicht des jeweiligen Landes. Wie alle anderen Kreditinstitute unterliegen sie auch der Bankenaufsicht. Die Maßstäbe der beiden Aufsichtsregime überlappen sich in der Weise, dass sich die Anstaltsaufsicht auch auf das gesamte Bankenaufsichtsrecht erstreckt. Das aufsichtliche Instrumentarium und die Expertise der Anstaltsaufsicht bleiben insoweit aber hinter der Bankenaufsicht zurück. Rechtspolitisch kommt eine Zurücknahme der Maßstäbe der Anstaltsaufsicht in Betracht und wäre, wie am Beispiel des nordrhein-westfälischen Rechts gezeigt wird, verfassungsrechtlich zulässig.
Inhaltsübersicht
- I. Untersuchungsgegenstand
- II. Die Sparkassenaufsicht
- III. Die Bankenaufsicht
- IV. Das Verhältnis beider Aufsichtsarten
- V. Rechtspolitische Anpassungen
- 1. Modifizierung des Aufsichtsmaßstabs und Verfassungsrecht
- 2. Sparkassenaufsicht als Kommunalaufsicht
- 3. Staatsaufsicht und Demokratieprinzip
- 4. Staatsaufsicht und Rechtsstaatsprinzip
- VI. Zusammenfassung
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- *)Dr. iur., Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität Münster und Geschäftsführender Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Münster und des Freiherr-vom-Stein-Instituts an der Universität Münster
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