ZBB 2016, 320
Kreditwürdigkeitsprüfung, Exploration und Beratung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen nach der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- III. Die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
- 1. Zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Grundlagen
- 2. Gesetzgeberische Intention
- 3. Ermittlung der erforderlichen Daten
- 3.1 Wahrscheinlichkeit
- 3.2 Konkrete Parameter
- 3.3 Berücksichtigung der Immobilie
- 3.4 Zwischenergebnis
- 4. Überprüfung der erhobenen Daten
- 5. Veränderungen nach Abschluss des Darlehensvertrags
- 6. Rechtsfolgen einer unzureichenden Kreditwürdigkeitsprüfung
- 6.1 Rechtsfolgen aus Gesetz
- 6.2 Rechtsfolgen aus Richterrecht
- 7. Beweislast
- IV. Beratungspflichten
- 1. Beratungsvertrag
- 1.1 Grundsatz: Keine Pflicht zur Beratung
- 1.2 Neuorientierung durch § 511 BGB?
- 2. Pflichteninhalt der Beratung
- 2.1 Gesetzliche Regelung
- 2.2 Exploration
- 2.3 Geeignetheitsprüfung und Empfehlung
- 2.3.1 Produktinformation
- 2.3.2 „Allgemeine“ Lebensrisiken und konkrete Risiken
- 2.3.3 Entgelte
- 2.4 Dokumentation
- 3. Rechtsfolgen einer fehlerhaften Beratung
- V. Das Verhältnis von Kreditwürdigkeitsprüfung, Exploration und Beratung
- 1. Abgrenzung zwischen Aufklärung, Beratung und Erläuterung
- 1.1 Aufklärung
- 1.2 Beratung
- 1.3 Erläuterung
- 2. Wechselwirkungen
- VI. Zusammenfassung und Fazit
- *
- *)Prof. Dr. iur., Inhaberin des Lehrstuhls für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Leibniz Universität Hannover und Mitglied der dortigen Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht
- **
- **)Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, BKL Fischer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Bonn und München
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