ZBB 2015, 282
Kommunale Swap-Verträge: Wirksamkeit und Beratungspflichten nach neuer BGH-Rechtsprechung
Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 28. 4. 2015 – XI ZR 378/13, ZBB 2015, 322 (in diesem Heft)
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Zur Wirksamkeit kommunaler Swap-Geschäfte
- 1. Der Ultra-vires-Einwand – ein nunmehr stumpfes Schwert
- 2. Dürfen Kommunen spekulieren?
- 3. Swaps als Verstoß gegen die guten Sitten?
- 4. Ausblick: Kapitalmarktrechtlicher Schutz von Kommunen und kommunalen Unternehmen
- III. Zu den Informationspflichten
- 1. Keine Beratungspflichten aus Rahmenverträgen
- 1.1 Die Betonung der Privatautonomie
- 1.2 Die dogmatische Kategorisierung der Informationspflichten
- 1.3 Dauer- und Einzelberatungsvertrag
- 1.4 Der stillschweigende Auskunftsvertrag – eine überflüssige Fiktion
- 2. Aufklärungspflicht über den negativen Marktwert bei Swaps
- 2.1 Die Ausdehnung auf alle Arten von Swaps
- 2.2 Bruttomarge oder negativer Marktwert
- 2.3 Die Einschränkung bei konnexer Absicherung
- 2.4 Der Wertungsgrund hinter der Aufklärungspflicht
- IV. Zum Verhältnis verschiedener Ansprüche unter einem Rahmenvertrag
- 1. Keine Vorteilsausgleichung
- 1.1 Auslegung des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte
- 1.2 Insolvenzrechtlicher Hintergrund
- 2. Unterbrechung des Kausalzusammenhangs
- 3. Getrennte Verjährung
- 3.1 Vergleichbare Interessenlage
- 3.2 Fehlen einer Regelungslücke
- V. Zusammenfassung in Thesen
- *
- *)Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Direktor des Instituts für Internationales Privatrecht und RechtsvergleichungDer Autor dankt Martin Thelen und Julian Titze, Maître en droit, LL.M., für die Hilfe und die Durchsicht des Manuskripts.
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- 1)BGH, Urt. v. 28. 4 2015 – XI ZR 378/13, ZBB 2015, 322 (in diesem Heft) = ZIP 2015, 1276, dazu EWiR 2015, 563 (Haertlein/Göb) und BKR 2015, 380 (Cramer/Lang/Schulz).
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