ZBB 2015, 282

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2015 AufsätzeMatthias Lehmann*

Kommunale Swap-Verträge: Wirksamkeit und Beratungspflichten nach neuer BGH-Rechtsprechung

Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 28. 4. 2015 – XI ZR 378/13, ZBB 2015, 322 (in diesem Heft)

In seinem Urteil vom 28. 4. 2015 hat sich der BGH erstmals ausführlich mit kommunalen Swap-Verträgen befasst.1 Er nimmt deren grundsätzliche Wirksamkeit an. Neues gibt es auch für Swap-Verträge allgemein. Der BGH schränkt die Pflicht zur Aufklärung über den negativen Marktwert u. a. dann ein, wenn der Swap eine „konnexe“ Grundforderung absichert. Überraschend ist zudem, dass der BGH nicht mehr bei allen Derivateverträgen automatisch eine Beratungspflicht annimmt, sondern diese von den jeweiligen Vertragsklauseln abhängig macht. Außerdem nimmt er zu grundsätzlichen Fragen der Vorteilsausgleichung und der Verjährung bei verschiedenen Ansprüchen unter einem Rahmenvertrag Stellung.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Zur Wirksamkeit kommunaler Swap-Geschäfte
    • 1. Der Ultra-vires-Einwand – ein nunmehr stumpfes Schwert
    • 2. Dürfen Kommunen spekulieren?
    • 3. Swaps als Verstoß gegen die guten Sitten?
    • 4. Ausblick: Kapitalmarktrechtlicher Schutz von Kommunen und kommunalen Unternehmen
  • III. Zu den Informationspflichten
    • 1. Keine Beratungspflichten aus Rahmenverträgen
      • 1.1 Die Betonung der Privatautonomie
      • 1.2 Die dogmatische Kategorisierung der Informationspflichten
      • 1.3 Dauer- und Einzelberatungsvertrag
      • 1.4 Der stillschweigende Auskunftsvertrag – eine überflüssige Fiktion
    • 2. Aufklärungspflicht über den negativen Marktwert bei Swaps
      • 2.1 Die Ausdehnung auf alle Arten von Swaps
      • 2.2 Bruttomarge oder negativer Marktwert
      • 2.3 Die Einschränkung bei konnexer Absicherung
      • 2.4 Der Wertungsgrund hinter der Aufklärungspflicht
  • IV. Zum Verhältnis verschiedener Ansprüche unter einem Rahmenvertrag
    • 1. Keine Vorteilsausgleichung
      • 1.1 Auslegung des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte
      • 1.2 Insolvenzrechtlicher Hintergrund
    • 2. Unterbrechung des Kausalzusammenhangs
    • 3. Getrennte Verjährung
      • 3.1 Vergleichbare Interessenlage
      • 3.2 Fehlen einer Regelungslücke
  • V. Zusammenfassung in Thesen
*
*)
Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Direktor des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Der Autor dankt Martin Thelen und Julian Titze, Maître en droit, LL.M., für die Hilfe und die Durchsicht des Manuskripts.
1
1)
BGH, Urt. v. 28. 4 2015 – XI ZR 378/13, ZBB 2015, 322 (in diesem Heft) = ZIP 2015, 1276, dazu EWiR 2015, 563 (Haertlein/Göb) und BKR 2015, 380 (Cramer/Lang/Schulz).

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