ZBB 2015, 265
Das Kleinanlegerschutzgesetz – zwischen berechtigtem und übertriebenem Paternalismus
Inhaltsübersicht
- I. Hintergrund des Gesetzes
- 1. Die Prokon-Insolvenz als Ausgangspunkt
- 2. Der Boom des Crowdinvesting im prospektfreien Raum
- 3. Die Gesetzgebungsgeschichte im Schnelldurchlauf
- 4. Die Konzeption des Gesetzes im Überblick, Anliegen dieses Beitrags
- II. Erweiterung des Anwendungsbereichs
- 1. Endlich eine kleine Generalklausel
- 2. Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG im Einzelnen
- 3. Die neuen sektoralen Ausnahmetatbestände im Überblick
- III. Anforderungen an die Ausgestaltung und den Vertrieb von Vermögensanlagen
- 1. Prospektinhalt, Nachtragspflicht, Haltbarkeitsdatum für den Prospekt
- 2. Ad-hoc-Publizitätspflicht light (§ 11a VermAnlG)
- 3. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist
- 4. Beschränkung des Vertriebs und der Bewerbung
- 4.1 Rückblick: Abkehr von den weitgehenden Forderungen im Referenten- und Regierungsentwurf
- 4.2 Warnhinweis in der Werbung – mittelbares Verbot der Bewerbung
- IV. Vermögensanlagen-Informationsblatt und Warnhinweis
- 1. Inhalt und Warnhinweis
- 2. Rückübermittlung des Warnhinweises, Haftung
- V. Crowdinvesting
- 1. Crowdinvesting: Chancen und Risiken
- 2. Befreiung von der Prospektpflicht
- 2.1 Ein im Grundsatz zu begrüßendes Konzept
- 2.2 Emissionsgrenze von 2,5 Mio. €
- 2.3 Verfehlte Koppelung der Freistellung von der Prospektpflicht an die gewählte Vertragsform
- 3. Anlegerschutz durch Zeichnungsgrenzen
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- 4. Anlegerschutz durch ein Miniprospekt in Gestalt des ViB?
- 5. Anlegerschutz durch das neue Widerrufsrecht nach § 2d VermAnlG
- 6. Die verpasste Regulierung der Crowdinvesting-Plattformen
- VI. Gesamtfazit und Zusammenfassung in Thesen
- *
- *)Dr. iur., Dipl.-Ök., Universitätsprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- 1
- 1)Deutschlands Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, S. 22 (verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2013/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf, zuletzt abgerufen am 6. 10. 2015).
- 2
- 2)Kleinanlegerschutzgesetz v. 3. 7. 2015, BGBl I 2015, 1114 ist mit Wirkung zum 10. 7. 2015 in Kraft getreten. Zu den Übergangsfragen vgl. vor allem Bußalb/Vogel, WM 2015, 1733, 1742 und Riethmüller, DB 2015, 1451, 1456 f.
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