ZBB 2014, 291
5 Jahre Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – Reform der Zahlungsdiensterichtlinie
Zweck, Reichweite und Reform der wesentlichen beiden Ausnahmetatbestände des ZAG (Handelsvertreter, beschränktes Netz)
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Erfassung von Geschenk- und Gutscheinkarten als E-Geld
- 2. Entgegennahme von Geldern bei Vermittlungsleistungen als Finanztransfergeschäft
- 3. Ausnahmetatbestände
- 3.1 Gesetzeshistorie und Ratio der Ausnahmevorschriften der Richtlinie(n)
- 3.2 Vollharmonisierungsgebot
- II. Die Ausnahmebestimmung des Handelsvertreters (§ 1 Abs. 10 Nr. 2 Alt. 1 ZAG)
- 1. Deutungsansätze der BaFin und der Literatur, europäische Reformbestrebungen
- 2. Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Handelsvertreter-Ausnahme
- 2.1 Zahlungsvorgänge zwischen Zahler und Zahlungsempfänger
- 2.2 Über einen Handelsvertreter
- 2.2.1 Rückgriff auf die HandelsvertreterRL
- 2.2.2 Von einem Unternehmer ständig betrauter, selbstständiger Gewerbetreibender
- 2.2.3 Interessenwahrungspflicht und Zuverlässigkeitsprüfung
- 2.2.4 Zweck der Ausnahmebestimmung des Handelsvertreters
- 2.3 Befugnis auszuhandeln oder abzuschließen
- 2.4 Form des Vertrags zwischen Handelsvertreter und Prinzipal
- 2.5 Weitere Zwecksetzungen
- 2.6 Einzelne Ableitungen
- III. Die Ausnahmebestimmung des begrenzten Netzes (§ 1 Abs. 10 Nr. 10 ZAG auch i. V. m. § 1a Abs. 5 Nr. 1 ZAG)
- 1. Instrument
- 2. Erweiterung der Nutzung eines „Instruments“ über gleichzeitige Anwendung mehrerer Ausnahmentatbestände
- 3. Die Ausnahmebestimmung des Erwerbs von Waren oder Dienstleistungen nur in den Geschäftsräumen des Ausstellers (§ 1 Abs. 10 Nr. 10 Alt. 1 ZAG)
- 3.1 Geschäftsräume
- 3.2 Zweck der Ausnahmebestimmung
- 3.3 Zuverlässigkeitsprüfung möglich
- 3.4 Rahmenvereinbarung zum Schutz des Kunden erforderlich
- 3.5 Internetplattformen als „Geschäftsräume“
- 3.6 Einführung des Merkmals des „professional issuer“ im Rahmen der PSD II
- 4. Die Ausnahmebestimmung der begrenzten Auswahl von Waren oder Dienstleistungen (§ 1 Abs. 10 Nr. 10 Alt. 3 ZAG)
- 4.1 Begrenzte Auswahl
- 4.1.1 Stellungnahme des europäischen und deutschen Gesetzgebers und der deutschen Aufsichtsbehörde
- 4.1.2 Produkt- und Dienstleistungsbegriff
- 4.1.3 Begrenzte Auswahl
- 4.1.4 Zweck der Vorschrift
- 4.2 Regionale Reichweite
- 4.3 Einzelne Ableitungen
- 5. Die Ausnahmebestimmung des begrenzten Netzes (§ 1 Abs. 10 Nr. 10 Alt. 2 ZAG)
- 5.1 Dienstleister
- 5.2 Begrenztes Netz von Dienstleistern
- 5.2.1 Stellungnahmen von Gesetzgebern und Aufsichtsbehörde
- 5.2.2 Wortlaut, Erwägungsgründe, Rechtsvergleichung
- 5.2.3 Zweck der gesetzlichen Vorschrift
- 5.3 Einzelne Ableitungen
- 6. Anzeigepflicht nach der PSD-Reform
- IV. Zusammenfassung
- 1. Handelsvertreterausnahme
- 2. Allgemein zur Ausnahme des beschränkten Netzes
- 3. Nur in den Geschäftsräumen des Ausstellers
- 4. Begrenzte Auswahl von Waren und Dienstleistungen
- 5. Begrenztes Netz von Dienstleistern
- 6. Anzeigepflicht
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner und Leiter der Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht, Osborne Clarke, Köln. Bei dem folgenden Beitrag handelt es sich um die ergänzte Fassung eines Vortrags des Verfassers auf dem 5. Münsteraner Bankrechtstag am 23. 5. 2014.
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