ZBB 2014, 291

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2014 AufsätzeMatthias Terlau*

5 Jahre Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – Reform der Zahlungsdiensterichtlinie

Zweck, Reichweite und Reform der wesentlichen beiden Ausnahmetatbestände des ZAG (Handelsvertreter, beschränktes Netz)

Der nachfolgende Beitrag befasst sich aus Anlass des fünfjährigen Bestehens des ZAG und vor dem Hintergrund der gegenwärtigen europäischen Reformbestrebungen mit dessen Anwendungsbereich. Dabei steht im Fokus die Reichweite der beiden Ausnahmebestimmungen des Handelsvertreters und des beschränkten Netzes.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
    • 1. Erfassung von Geschenk- und Gutscheinkarten als E-Geld
    • 2. Entgegennahme von Geldern bei Vermittlungsleistungen als Finanztransfergeschäft
    • 3. Ausnahmetatbestände
      • 3.1 Gesetzeshistorie und Ratio der Ausnahmevorschriften der Richtlinie(n)
      • 3.2 Vollharmonisierungsgebot
  • II. Die Ausnahmebestimmung des Handelsvertreters (§ 1 Abs. 10 Nr. 2 Alt. 1 ZAG)
    • 1. Deutungsansätze der BaFin und der Literatur, europäische Reformbestrebungen
    • 2. Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Handelsvertreter-Ausnahme
      • 2.1 Zahlungsvorgänge zwischen Zahler und Zahlungsempfänger
      • 2.2 Über einen Handelsvertreter
        • 2.2.1 Rückgriff auf die HandelsvertreterRL
        • 2.2.2 Von einem Unternehmer ständig betrauter, selbstständiger Gewerbetreibender
        • 2.2.3 Interessenwahrungspflicht und Zuverlässigkeitsprüfung
        • 2.2.4 Zweck der Ausnahmebestimmung des Handelsvertreters
      • 2.3 Befugnis auszuhandeln oder abzuschließen
      • 2.4 Form des Vertrags zwischen Handelsvertreter und Prinzipal
      • 2.5 Weitere Zwecksetzungen
      • 2.6 Einzelne Ableitungen
  • III. Die Ausnahmebestimmung des begrenzten Netzes (§ 1 Abs. 10 Nr. 10 ZAG auch i. V. m. § 1a Abs. 5 Nr. 1 ZAG)
    • 1. Instrument
    • 2. Erweiterung der Nutzung eines „Instruments“ über gleichzeitige Anwendung mehrerer Ausnahmentatbestände
    • 3. Die Ausnahmebestimmung des Erwerbs von Waren oder Dienstleistungen nur in den Geschäftsräumen des Ausstellers (§ 1 Abs. 10 Nr. 10 Alt. 1 ZAG)
      • 3.1 Geschäftsräume
      • 3.2 Zweck der Ausnahmebestimmung
      • 3.3 Zuverlässigkeitsprüfung möglich
      • 3.4 Rahmenvereinbarung zum Schutz des Kunden erforderlich
      • 3.5 Internetplattformen als „Geschäftsräume“
      • 3.6 Einführung des Merkmals des „professional issuer“ im Rahmen der PSD II
    • 4. Die Ausnahmebestimmung der begrenzten Auswahl von Waren oder Dienstleistungen (§ 1 Abs. 10 Nr. 10 Alt. 3 ZAG)
      • 4.1 Begrenzte Auswahl
        • 4.1.1 Stellungnahme des europäischen und deutschen Gesetzgebers und der deutschen Aufsichtsbehörde
        • 4.1.2 Produkt- und Dienstleistungsbegriff
        • 4.1.3 Begrenzte Auswahl
        • 4.1.4 Zweck der Vorschrift
      • 4.2 Regionale Reichweite
      • 4.3 Einzelne Ableitungen
    • 5. Die Ausnahmebestimmung des begrenzten Netzes (§ 1 Abs. 10 Nr. 10 Alt. 2 ZAG)
      • 5.1 Dienstleister
      • 5.2 Begrenztes Netz von Dienstleistern
        • 5.2.1 Stellungnahmen von Gesetzgebern und Aufsichtsbehörde
        • 5.2.2 Wortlaut, Erwägungsgründe, Rechtsvergleichung
        • 5.2.3 Zweck der gesetzlichen Vorschrift
      • 5.3 Einzelne Ableitungen
    • 6. Anzeigepflicht nach der PSD-Reform
  • IV. Zusammenfassung
    • 1. Handelsvertreterausnahme
    • 2. Allgemein zur Ausnahme des beschränkten Netzes
    • 3. Nur in den Geschäftsräumen des Ausstellers
    • 4. Begrenzte Auswahl von Waren und Dienstleistungen
    • 5. Begrenztes Netz von Dienstleistern
    • 6. Anzeigepflicht
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner und Leiter der Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht, Osborne Clarke, Köln. Bei dem folgenden Beitrag handelt es sich um die ergänzte Fassung eines Vortrags des Verfassers auf dem 5. Münsteraner Bankrechtstag am 23. 5. 2014.

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