ZBB 2014, 273
Das Widerrufsrecht beim Verbraucherdarlehen – zwischen Ewigkeit und Rechtsmissbrauch
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Das Widerrufsrecht beim Verbraucherdarlehensvertrag
- 1. Entwicklung des nationalen Widerrufsrechts – ein Überblick
- 1.1 Gesetzesentwicklung
- 1.2 Die Musterbelehrungen
- 2. Voraussetzungen des Widerrufsrechts
- 2.1 Dogmatische Einordnung des Widerrufsrechts
- 2.2 Bedeutung der Verbrauchereigenschaft
- 2.2.1 Grundlagen
- 2.2.2 Die Verwaltung eigenen Vermögens – eine Konstellation mit Praxisrelevanz
- 2.2.3 Das vertraglich eingeräumte Widerrufsrecht
- 2.2.4 Zwischenergebnis
- 2.3 Zutreffende Widerrufsbelehrung – zwischen Gesetzlichkeitsfiktion und EinzelfallwürdigungZBB 2014, 274
- 2.3.1 Schutzwirkung des gesetzlichen Musters
- 2.3.2 Widerrufsbelehrung ohne gesetzliche Schutzwirkung
- 3. Zwischenergebnis
- III. Einwendungsmöglichkeiten – die Anwendbarkeit des § 242 BGB
- 1. Vorüberlegungen
- 1.1 Schutzzweck des Widerrufsrechts
- 1.2 Die Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben beim Widerrufsrecht
- 1.3 Treu und Glauben und Unionsrecht
- 2. Unzulässige Rechtsausübung
- 2.1 Grundsatz
- 2.2 Die Radarfallenentscheidung des BGH vom 25. 11. 2009
- 2.3 Mögliche Fallgruppen beim Widerrufsrecht
- 2.3.1 Sonstige Kenntnis vom Widerrufsrecht
- 2.3.1.1 Parallelen aus der Rechtsprechung – die sog. Kick-back-Rechtsprechung
- 2.3.1.2 Absolute oder relative Wirkung der Widerrufsbelehrung?
- 2.3.1.3 Androhung der Ausübung des Widerrufsrechts
- 2.3.1.4 Schlussfolgerung
- 2.3.2 Kenntnis aufgrund besonderer Sachkunde
- 2.3.3 Geringfügigkeit des Mangels in der Widerrufsbelehrung
- 2.4 Zwischenergebnis
- 3. Widersprüchliches Verhalten
- 3.1 Parallelen aus der Rechtsprechung – BGH vom 8. 4. 2014
- 3.2 Erkennbarkeit des Widerrufsrechts
- 4. Verwirkung des Widerrufsrechts
- 4.1 Grundsatz
- 4.2 Zum Meinungsstand
- 4.2.1 Ablehnung einer Verwirkung
- 4.2.2 Annahme einer Verwirkung
- 4.2.2.1 OLG Düsseldorf vom 9. 1. 2014
- 4.2.2.2 OLG Köln vom 25. 1. 2012
- 4.2.2.3 BGH vom 16. 10. 2013 und vom 16. 7. 2014
- 4.3 Schlussfolgerung
- IV. Beweis und Darlegungslast
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, BKL Fischer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft, Bonn
- **
- **)Dr. iur., Rechtsanwalt, BKL Fischer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft, Bonn
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