ZBB 2013, 329

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2013 AufsätzeStephan Madaus* / Steffen Sebastian**

Flexibilisierung der Fristentransformation bei Offenen Immobilienfonds in Gründung, Verlauf und Krise – Vorschlag eines neuen Regelungsansatzes („Regensburger Modell“)

Nach Auffassung der Bundesregierung reichen die (erst) seit 1. 1. 2013 geltenden Neuregelungen im Investmentgesetz (InvG) für Offene Immobilienfonds nicht aus, um eine erneute Krise bei diesen Fonds zu verhindern. Der Regierungsentwurf für ein Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E)1 sah daher vor, die Möglichkeiten zur Fristentransformation des Offenen Immobilienfonds noch weitreichender einzuschränken.2 Das vom Bundestag am 16. 5. 2013 beschlossene KAGB hat dies in nur leicht abgeschwächter Form umgesetzt.3 Grundsätzlich wird angestrebt, dass Offene Immobilienfonds künftig im gesetzlich vorgesehenen Rahmen dauerhaft liquide bleiben und folglich nicht mehr die Rücknahme von Anteilen aussetzen müssen. Dabei wird der grundlegende Unterschied zwischen hinzunehmenden produktspezifischen und zu vermeidenden systemischen Risiken verkannt. Der folgende Beitrag soll aufzeigen, wie die produktspezifischen Risiken eines Offenen Immobilienfonds adressiert werden sollten, um die systemischen Risiken des Produkts zu begrenzen. Auf dieser Basis wird ein neuer Regelungsansatz für Offene Immobilienfonds entwickelt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf einer sinnvollen Regulierung von Krisenfällen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Die Risikostruktur Offener Immobilienfonds
  • III. Neuer Regelungsansatz: Offene Immobilienfonds mit „atmender“ Struktur
    • 1. Fristentransformation während Gründung und Regelbetrieb
      • 1.1 Wahlfreiheit bei Gründung
      • 1.2 Rücknahme von Anteilen
    • 2. Kostengerechtigkeit und Aufbau einer Bewertungsrückstellung
      • 2.1 Problemanalyse
      • 2.2 Vorschlag einer neuen Kostenstruktur
    • 3. Die Verwaltung Offener Immobilienfonds nach der Aussetzung der Anteilsrücknahme
      • 3.1 Bisherige Regelung nach dem InvG
      • 3.2 Neuregelung nach dem KAGB
      • 3.3 Regelungsdefizit
      • 3.4 Reformvorschlag – Schaffung einer echten Sanierungsoption
        • 3.4.1 Grundansatz: Flexible Krisenreaktion und Anlegerschutz durch Entscheidungsmacht
          • 3.4.1.1 Festlegung des Sanierungs- und Abwicklungsansatzes in den Anlagebedingungen und im Verkaufsprospekt („living will“)
          • ZBB 2013, 330
          • 3.4.1.2 Anlegerabstimmung in der Aussetzungsphase bei Abweichungen vom Sanierungskonzept
        • 3.4.2 Das empfehlenswerte Sanierungs- und Abwicklungsmodell
          • 3.4.2.1 Bis max. 6. Monat: Atempause
          • 3.4.2.2 7. bis max. 36. Monat: Sanierungsverfahren
          • 3.4.2.3 Spätestens ab dem 37. Monat: Abwicklungsverfahren
            • 3.4.2.3.1 Verfahrensgrundsätze
            • 3.4.2.3.2 Ein Abwicklungsverfahren für Offene Immobilienfonds
        • 3.4.3 Vorteile des beschriebenen Modells
      • 3.5 Vergütungsfragen
        • 3.5.1 Vergütung bzw. Kostenersatz der KVG
        • 3.5.2 Vergütung des Anlagevertreters bzw. Sonderverwalters
  • IV. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Insolvenzrecht sowie Internationales Privatrecht, Universität Regensburg.
**
**)
Dr. rer. pol., Universitätsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung (Real Estate Finance), IREBS Institut für Immobilienwirtschaft, Universität Regensburg.
1
1)
BT-Drucks. 17/12294.
2
2)
Konkret war eine allgemein verpflichtende Kündigungsfrist von 12 Monaten vorgesehen; Freibeträge sollten verboten und die Anteilsrücknahme auf einen Termin im Jahr reduziert werden, vgl. § 255 Abs. 2 bis 4 KAGB-E.
3
3)
S. BR-Drucks. 375/13. Die Anteilsrücknahme darf nun in den Anlagebedingungen geregelt werden und danach auch mehrmals jährlich, ggf. auch täglich erfolgen. Mindesthaltefrist und Kündigungsfrist sind hingegen geblieben.

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