Die Referate von
Binder (
ZBB 2012, 417, in diesem Heft) und
Schuster (Vortrag in ZBB nicht abgedruckt) zur zwangsweisen Restrukturierung von Banken durch die Finanzaufsichtsbehörden boten reichlich Zündstoff in der anschließenden Diskussion. In seinem Vortrag berichtete
Schuster anhand mehrerer Fallstudien über Erfahrungen mit Restrukturierungen in der Praxis, die damit verbundenen Risiken und eingeschlagene Lösungswege. Er benannte verschiedene Problemfelder, die in der Vergangenheit immer wieder Schieflagen der Institute auslösten, oft auch in ihrer Summe. So stellten eine zu risikoreiche Kreditvergabepraxis, fehlgeschlagene Übernahmen, aber auch Scheingeschäfte und Betrugsfälle Risiken dar. Zudem machte er eine starke Fristentransformation, Garantiezusagen an SPVs und unerwartete Verluste als Hauptauslöser aus. Direkte Konsequenzen seien der Verzehr des Eigenkapitals durch Abschreibungen und die Notwendigkeit, kurzfristig Liquidität beschaffen. Maßnahmen wie Moratorien oder das Inaussichtstellen hoher Zinsen, um an Einlagen zu gelangen, schlügen in der Praxis jedoch immer fehl bzw. endeten in der Insolvenz des Instituts. Finde sich kein Bankenkonsortium für die kurzfristige Bereitstellung von Liquidität, so sei der einzige Ausweg die Hilfe durch die öffentliche Hand. Die Restrukturierung sehe sich jedoch fast immer vier großen Hindernissen gegenüber: Erstens sei der Zeitdruck sehr hoch, bei Liquiditätsproblemen mehr als bei Kapitalproblemen. Zweitens seien Vorschriften zur Publizität zu beachten. Die Geschäftsleitung sei verpflichtet, zu Gerüchten Stellung zu nehmen, was zu Bank-Runs führen könne. Deshalb seien diese so gut es geht zu vermeiden. Drittens stellten sich häufig die Gesellschafter quer, die vor der Aussicht, ihr Investment nicht mehr zurückzuerhalten, wenig motiviert seien, weitere Beträge zu investieren. Schließlich sei viertens die Komplexität vieler Institute ein ganz maßgebliches Hindernis für eine Restrukturierung. Dies betreffe etwa unübersichtliche Konzernstrukturen mit zahlreichen Patronatserklärungen oder ein ungenügendes Informationsmanagement. Aber auch internationale Verwebungen bereiten Probleme, etwa wenn Vertragsbeziehungen unter mehreren Jurisdiktionen stünden oder nicht immer klar sei, welche Aufsichtsbehörde zuständig sei. In der Folge ging er auf vorgebrachte Lösungsansätze ein. Dabei sei das Reorganisationsgesetz aufgrund der Komplexität der Verfahren und unsicheren Mehrheiten in der Hauptversammlung keine gute Lösung. Anders der Kommissionsentwurf für die kommende Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Instituten: Hier habe die Aufsicht nun die Befugnis, schon im Vorfeld einer Krise zu intervenieren, die Komplexität zu reduzieren und somit die Übertragbarkeit einzelner Bereiche zu erhöhen. Die Maßnahmen seien unabhängig von einem Mitwirken der Gläubiger und Anteilseigner, die nur dadurch geschützt seien, dass sie nicht schlechter als in der Insolvenz des Instituts gestellt werden dürften. Ob diese Regel sinnvoll sei, darüber ließe sich allerdings streiten. Jedenfalls aber machte er bei dem Entwurf positive Ansätze aus, etwa was die Koordinierung und Anerkennung der Maßnahmen oder die Auswahl der Abwicklungsinstrumente durch die Aufsichtsbehörden angehe.