ZBB 2012, 383

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2012 AufsätzeAndreas Engert*

Warum lässt das Bankaufsichtsrecht Regulierungsarbitrage zu?

Das Bankaufsichtsrecht hat die Finanzkrise nicht verhindert. Eine Ursache für dieses Scheitern liegt in „Regulierungsarbitrage“, also der Umgehung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Ob sich allerdings Banken und ihre Geschäftsleiter wirklich dem Anwendungsbereich von Rechtsnormen entziehen können, hängt von deren zutreffender Auslegung ab. Regulierungsarbitrage hat daher nur Erfolg, wenn die betreffenden Vorschriften sie ermöglichen. Der Beitrag zeigt auf, weshalb das Bankaufsichtsrecht bestimmte Umgehungen zulässt und zulassen sollte.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemstellung
  • II. Beispiel: „Conduits“
  • III. Formale Regelungen als Ursache einer Umgehungsanfälligkeit
  • IV. Rechtsökonomische Begründung für formale Regelungen
    • 1. Anreizwirkung einer Haftung im Schadensfall
      • 1.1 Vorab: Beschränkte Anreizwirkung risikobegrenzender Regelungen
      • 1.2 Anreizwirkung formaler und materieller risikobegrenzender Regelungen
    • 2. Anreizwirkung von Sanktionen unabhängig vom Schadenseintritt
  • V. Aufsicht als Lückenfüllung
  • VI. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., LL.M. (Univ. Chicago), Universitätsprofessor, Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht und Unternehmenssteuerrecht an der Universität Mannheim. Der Beitrag ist die erweiterte Fassung eines Korreferats zum Vertrag von Dr. Michael Maifarth (ZBB 2012, 373, in diesem Heft), das der Autor im Rahmen der Tagung „Banken in der Krise – Herausforderungen an Recht und Ökonomik“ am 27 .4. 2012 an der Universität Konstanz gehalten hat. Der Verfasser dankt Rechtsanwalt Jacob Hanisch, LL.M. (Univ. Chicago) für wertvolle Anregungen.

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