ZBB 2012, 373

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2012 AufsätzePhilipp Maximilian Holle*

Diskussionsbericht zu dem Referat von Thomas Eckhold und zu dem Korreferat von Dietrich Rümker – Das Geschäftsleiterermessen des Bankenvorstandes in der Krise

In der Diskussion wurde der Vertreter der BaFin zunächst gefragt, ob diese in der Krise schärfer kontrolliere. Dieser erwiderte, dass man das Geschäftsleiterermessen zwar nicht begrenze, eine kriselnde Gesellschaft gleichwohl aber in „Manndeckung“ nehme. Eckhold (ZBB 2012, 364, in diesem Heft) fügte an, dass man das Geschäftsleiterermessen dabei durch Anweisungen oder die Einsetzung eines Sonderbeauftragten einschränken könne. Weiter wurde die These Eckholds, es existiere kein spezielles „Krisengeschäftsleitungsrecht“, hinterfragt. Einige Teilnehmer merkten an, dass in anderen Rechtsordnungen, namentlich etwa den USA, die Leitungspflichten in einer Krisensituation modifiziert würden. Zwar bleibe es dabei, dass den Leitungsorganen ein weiter Ermessenspielraum zukomme. Auszurichten sei das Handeln der Leitungsorgane aber nicht mehr primär an den Interessen der Anteilseigner. Vielmehr seien dann vorwiegend Gläubigerinteressen zu beachten. Eckhold erwiderte, dass der Vorstand auch nach deutschem Recht die Gläubigerinteressen nicht völlig aus dem Blick verlieren dürfe. Einen Bedarf, die Leitungsmaximen des Vorstands in der Krise darüber hinaus zu modifizieren, sehe er nicht.
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Jens Koch), Unsiversität Konstanz

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