ZBB 2012, 364
Das Geschäftsleiterermessen des Bankvorstandes in der Krise
Inhaltsübersicht
- I. Geschäftsleitungsverantwortung als Grundlage der Sorgfaltspflicht
- II. Geschäftsleiterermessen als Korrelat zu Entscheidungsunwägbarkeiten
- III. Entscheidungsleitlinien des Geschäftsleiterermessens in der „Krise“
- 1. Grundlegende Verhaltensmaxime
- 1.1 Früherkennung und Überwachung
- 1.2 Pflicht zur Prüfung und Durchführung einer Sanierung
- 2. Ausgewählte spezifisch institutsbezogene Krisenpflichten
- 2.1 Krisen- und Insolvenzanzeigepflicht
- 2.2 Zahlungsverbot und Moratorium
- 3. Kapitalmarktbezogene Ad-hoc-Publizität
- 4. Weitere mögliche Beschneidung der Geschäftsleitungsbefugnis
- IV. „Fünf Thesen“
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (Warwick), Rechtsanwalt, Partner bei Sernetz Schäfer Rechtsanwälte, Düsseldorf. Die Abhandlung beruht auf einem Vortrag, den der Autor auf der Tagung „Banken in der Krise – Herausforderungen an Recht und Ökonomik“ an der Universität Konstanz am 27. 4. 2012 gehalten hat. Die Vortragsform wurde beibehalten.
- 1
- 1)Vgl. zuletzt das Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz v. 26. 1. 2012, BGBl I, 206 (dazu etwa Brandi/Müller-Eising, BB 2012, 466), sowie den Überblick über die Entwicklungen der letzten Jahre bei Fischer, in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 4. Aufl., 2012, Einf KWG Rz. 93 – 119; eine erste Gesamtanalyse des „Regulierungsfeuerwerks“ bei Blaurock, in: Koschyk/Leible/K. Schäfer, Anlegerschutz und Stabilität der Finanzmärkte, 2012, S. 71. Gleichwohl bedürfen einige Krisenursachen weiterer Aufarbeitung, vgl. Zeitler, WM 2012, 673.
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