ZBB 2012, 363

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2012 AufsätzePhilipp Maximilian Holle*

Diskussionsbericht zu dem Referat von Hans-Dirk Krekeler und zu dem Korreferat von Rolf Sethe – Gesellschaftsrechtliche Aspekte des Risikomanagements

Die Diskussion entzündete sich zunächst an der Frage, wie effektiv die innergesellschaftlichen Mechanismen zur Inanspruchnahme von Leitungsorganen sind. Grund war die Feststellung, dass bis heute kaum eine Gesellschaft den Versuch unternommen hat, ihre Leitungsorgane für mögliche Verfehlungen aus der Bankenkrise haftbar zu machen. Hierfür wurden im Wesentlichen drei Gründe herausgeschält: Erstens seien die eingetretenen Verluste namentlich im Bankensektor zumeist so exorbitant hoch, dass sie sich durch eine Inanspruchnahme der Vorstandsmitglieder nur zu einem Bruchteil wieder ausgleichen ließen. Zweitens würde ein Prozess dazu führen, dass Beweismittel offen gelegt werden, die unter Umständen auch eine Sanktionierung des Unternehmens im Außenverhältnis tragen. Man liefere externen Behörden hiermit gleichsam die Grundlage für weitere Verfahren gegen die Gesellschaft, die mit zusätzlichen, weitaus empfindlicheren Einbußen für das Gesellschaftsvermögen enden könnten. Drittens drohten massive Imageverluste. Auch wurde die Frage aufgeworfen, wie stabil die Informationsgrundlagen sind, auf deren Basis der Aufsichtsrat Ansprüche überhaupt erst prüfen kann. Krekeler (ZBB 2012, 351, in diesem Heft) führte hierzu aus, dass die Kontrollgremien heute deutlich intensiver agierten als früher. Man sei sich seiner Verantwortung bewusst und gehe „mehr ins Detail“. Namentlich der Risikoausschuss sei von qualifizierten Experten besetzt. Ein Teilnehmer bohrte nach und wollte wissen, ob sich der Aufsichtsrat gegebenenfalls auch selbst aktiv Informationen aus den einzelnen Institutionen des Unternehmens hole. Krekeler sah auch hier keine Defizite. Man „lasse sich die Leute gegebenenfalls auch kommen“. Ein Mitglied der Gesprächsrunde betonte sodann, dass man heute generell verschärft auf die Ebenen unterhalb des Vorstands blicken müsse. Auch der Gesetzgeber des KWG müsse sich fragen, ob es zusätzlicher Anforderungen und Mechanismen bedürfe, die gewährleisteten, dass auch untergeordnete Leitungsebenen unmittelbar von den Aufsichtsgremien überwacht werden könnten.
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Professor Dr. Jens Koch), Universität Konstanz

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