ZBB 2011, 399
Deliktsklagen gegen ausländische Broker und Finanzdienstleister vor deutschen Gerichten
Anmerkung zu BGH, Urt. v. 9. 3. 2010 – XI ZR 93/09 und BGH, Urt. v. 12. 4. 2011 – XI ZR 101/09, ZBB 2011, 394 (in diesem Heft)
Der BGH hat in zwei Urteilen über Fragen der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Kapitalanlegerklagen und die deliktische Teilnehmerhaftung ausländischer Broker entschieden. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Eckpunkte der Urteile, stellt die Entscheidungen in den größeren Zusammenhang und weist auf aktuelle Entwicklungstendenzen hin.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach § 32 ZPO
- III. Die internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO
- 1. Künftige Anwendbarkeit auf Drittstaatenbeklagte
- 2. Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO
- 2.1 Grundlagen
- 2.2 Zurechnung von Tatbeiträgen unter Art. 5 Nr. 3 EuGVVO
- 2.3 Die Abgrenzung des Erfolgsorts vom Schadensort
- 3. Verbrauchergerichtsstand und Vertragsgerichtsstand
- 4. Torpedoklage des ausländischen Brokers?
- 5. Abweichende Gerichtsstandsvereinbarungen?
- IV. Die deliktische Haftung ausländischer Broker
- 1. Anwendbarkeit deutschen Rechts
- 2. Haftung nach § 826 BGB
- IV. Bewertung und Fazit
- *
- *)Dr. iur., Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Eberhard Karls Universität Tübingen. Für wertvolle Unterstätzungsarbeiten dankt der Autor Frau Wiss. Mit. Jasmin Bornmann.
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