ZBB 2011, 373
Der Referentenentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) – Überblick und Stellungnahme
Am 21. 7. 2011 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen mit Spannung erwarteten Vorschlag zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vorgelegt. Zukunft, Sinn und Zweck des KapMuG, welches als befristetes Pilotprojekt gestartet war, sind in den vergangenen Jahren kontrovers diskutiert worden, während die Praxis erste Erfahrungen mit der Umsetzung gesammelt hat. Das BMJ schlägt vor, die Konzeption des KapMuG grundsätzlich beizubehalten. Zugleich sollen aber wesentliche Verfahrenselemente wie etwa der Anwendungsbereich oder die Anforderungen an die Aussetzung der Individualverfahren erheblich verändert werden. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen und nimmt zu den Vorschlägen im Einzelnen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und Diskussion der letzten Jahre Stellung.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Überblick über die aktuelle Gesetzeslage und Reformvorschläge
- III. Änderungsvorschläge des Referentenentwurfs
- 1. Erweiterung des Anwendungsbereichs
- 1.1 Bisheriger Anwendungsbereich des KapMuG
- 1.2 Reformvorschlag: Einbeziehung von Anlageberatung, Anlagevermittlung und Prospekthaftung i. w. S.
- 1.3 Stellungnahme zur Erweiterung des Anwendungsbereichs
- 2. Erleichterter Vergleichsabschluss
- 2.1 Bisherige Vergleichsregelung des KapMuG
- 2.2 Reformvorschlag: Gerichtlich gebilligter Vergleich mit Ausstiegsmöglichkeit
- 2.3 Stellungnahme zum erleichterten Vergleichsabschluss
- 3. Maßnahmen zur VerfahrensbeschleunigungZBB 2011, 374
- 3.1 Frist zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Musterfeststellungsantrages
- 3.2 Verfahrensaussetzung durch das Prozessgericht
- 3.2.1 Bisherige Regelung im KapMuG
- 3.2.2 Reformvorschlag: Vereinfachte Aussetzung der Individualverfahren
- 3.2.3 Stellungnahme zu den Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung
- 3.2.3.1 Vergangene Aussetzungspraxis der Prozessgerichte und Beschwerdeverfahren
- 3.2.3.2 Handlungsbedarf für eine vereinfachte Verfahrensaussetzung?
- 3.2.3.3 Vereinfachte Aussetzung, geringe Prüfungsintensität und Vergleich
- 3.2.3.4 Wertungswiderspruch
- 3.2.3.5 Zusammenfassung
- 3.3 Konzentrierte Zuständigkeit des OLG
- 4. Weitere geplante Änderungen
- 4.1 Reformvorschlag zum Vorlageverfahren
- 4.2 Auswahl und Austausch des Musterklägers
- 4.3 Vergütung des Musterklägervertreters nach § 41a RVG-E
- IV. Zusammenfassung und Ausblick
- *
- *)Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Frankfurt/M.
- **
- **)Rechtsanwalt, RechtsAnwälte&Notare Dr. Ebner & Kollegen, Darmstadt.
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