ZBB 2010, 345
Islamische Finanztransaktionen ohne Erlaubnis nach dem KWG?
Islamic Banking, das sich unter anderem durch ein Zinsverbot auszeichnet, wächst weltweit wie kaum ein anderer Bereich im Finanzsektor. Auch in Deutschland kommt diese Entwicklung langsam an. Da islamische Vollbanken hierzulande noch ausstehen, erfolgt der Vertrieb zinsfreier Finanzprodukte oft noch isoliert durch Einzelanbieter ohne Banklizenz. Der nachfolgende Beitrag geht der in der noch jungen Diskussion um die aufsichtsrechtliche Behandlung des Islamic Bankings aufgestellten These nach, ob islamische Finanzprodukte wirklich keine Bankgeschäfte i. S. d. § 1 KWG darstellen. Außerdem wird kurz auf mögliche Besonderheiten der laufenden Beaufsichtigung islamischer Vollbanken hingewiesen.
Inhaltsübersicht
- I. Problemaufriss und Fragestellungen
- II. Sonderrecht oder allgemeines Aufsichtsrecht; Ausgangsbefund in Deutschland
- 1. Spezielles Aufsichtsrecht für islamische Banken?
- 2. Das Problem: Der enumerative Katalog des § 1 Abs. 1, 1a und 1b KWG, Verbot einer funktionellen Auslegung?
- III. Zulassung islamischer Vollbanken; Islamic Windows
- IV. Vertrieb einzelner islamischer Finanzprodukte
- 1. Einleitung
- 2. Eigenkapitalorientierte Transaktionen
- 2.1 Mudaraba (Teilhaberschaft)
- 2.1.1 Entwicklung und Erscheinungsformen
- 2.1.2 Aufsichtsrechtliche Qualifikation von Konten auf Mudaraba-Basis
- 2.1.3 Die Mudaraba im Aktivgeschäft zwischen stiller Einlage und partiarischem Darlehen
- 2.2 Musharaka (Partnerschaft)
- 3. Fremdkapitalorientierte Transaktionen
- 3.1 Murabaha (Warenkredit mittels Parallelkauf)
- 3.2 Tawarruq und Bay Ina als Grenzfälle islamkonformer Finanzierungen
- 3.3 Bay Salam (Terminkauf) und Arbun (Option)
- 3.4 Istisna (Werklieferungsvertrag)
- 4. Ijarah (Leasing)
- 4.1 Pure Ijarah (Operatingleasing)
- 4.2 Ijarah wa Iqtina (Finanzierungsleasing)
- 5. Sukuk (islamische Anleihen bzw. Zertifikate)
- 6. Schlussfolgerung
- V. Laufende Aufsicht islamischer Banken
- VI. Zusammenfassung in Thesen
- *
- *)Dr. iur., Dipl.-Ök., Universitätsprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Leiter des Teilprojekts „Religiös motivierte Geldanlage“ im Exzellenzcluster 212 „Religion und Politik“.
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