ZBB 2010, 345
Islamische Finanztransaktionen ohne Erlaubnis nach dem KWG?
Inhaltsübersicht
- I. Problemaufriss und Fragestellungen
- II. Sonderrecht oder allgemeines Aufsichtsrecht; Ausgangsbefund in Deutschland
- 1. Spezielles Aufsichtsrecht für islamische Banken?
- 2. Das Problem: Der enumerative Katalog des § 1 Abs. 1, 1a und 1b KWG, Verbot einer funktionellen Auslegung?
- III. Zulassung islamischer Vollbanken; Islamic Windows
- IV. Vertrieb einzelner islamischer Finanzprodukte
- 1. Einleitung
- 2. Eigenkapitalorientierte Transaktionen
- 2.1 Mudaraba (Teilhaberschaft)
- 2.1.1 Entwicklung und Erscheinungsformen
- 2.1.2 Aufsichtsrechtliche Qualifikation von Konten auf Mudaraba-Basis
- 2.1.3 Die Mudaraba im Aktivgeschäft zwischen stiller Einlage und partiarischem Darlehen
- 2.2 Musharaka (Partnerschaft)
- 3. Fremdkapitalorientierte Transaktionen
- 3.1 Murabaha (Warenkredit mittels Parallelkauf)
- 3.2 Tawarruq und Bay Ina als Grenzfälle islamkonformer Finanzierungen
- 3.3 Bay Salam (Terminkauf) und Arbun (Option)
- 3.4 Istisna (Werklieferungsvertrag)
- 4. Ijarah (Leasing)
- 4.1 Pure Ijarah (Operatingleasing)
- 4.2 Ijarah wa Iqtina (Finanzierungsleasing)
- 5. Sukuk (islamische Anleihen bzw. Zertifikate)
- 6. Schlussfolgerung
- V. Laufende Aufsicht islamischer Banken
- VI. Zusammenfassung in Thesen
- *
- *)Dr. iur., Dipl.-Ök., Universitätsprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Leiter des Teilprojekts „Religiös motivierte Geldanlage“ im Exzellenzcluster 212 „Religion und Politik“.
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