ZBB 2009, 387
„Wer ist Millionär?“ – Gesetzgebungskompetenz zur Offenlegungspflicht der Vergütung von Sparkassenvorständen
zugleich Anmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 9. 6. 2009 – 15 U 79/09
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Rechtlicher Ausgangspunkt
- III. Urteil des OLG Köln
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidung
- IV. Würdigung
- 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes NRWZBB 2009, 388
- 1.1 Umfang der konkurrierenden Kompetenz in Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Kompetenzqualifikation)
- 1.2 Reichweite der Sperrwirkung des Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetzes
- 1.2.1 Kriterien für eine erschöpfende bundesgesetzliche Regelung i. S. v. Art. 72 Abs. 1 GG
- 1.2.2 VorstOG als erschöpfende Regelung i. S. v. Art. 72 Abs. 1 GG
- 1.2.3 Keine erschöpfende Regelung der Vorstandsvergütungstransparenz für öffentlich-rechtliche Unternehmen durch das VorstOG
- 1.2.4 Ambivalenz des Gesetzgeberwillens
- 2. Grundrechte der Sparkassenvorstandsmitglieder
- V. Zusammenfassung und Ausblick
- *
- *)Ass. iur., Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht (Abt. I, Prof. Dr. Mäsch) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
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