ZBB 2009, 377

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2009 AufsätzeJan-Philipp Rock* / Mareike Seifert**

Abwicklung von Kreditkartenzahlungen für unerlaubtes Glücksspiel – ein Fall strafbarer Geldwäsche?

Die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen ist im Falle der gewerbsmäßigen Begehung eine Katalogtat gem. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StGB. Da im Ausland ansässige Anbieter von Internetglücksspielen diesen Straftatbestand nach geltender Rechtslage erfüllen, verwundert es, dass deutsche Finanzinstitutionen das Geschäft der kreditkartenbasierten Zahlungsabwicklung für Online-Glücksspiele ungehindert betreiben. Die hohen Umsätze in diesem Segment verbunden mit der weitgehend problemlosen Identifizierbarkeit einzelner Transaktionen begründen den Tatverdacht der leichtfertigen Geldwäsche. Handeln die verantwortlichen Mitarbeiter sogar vorsätzlich – was insbesondere bei der Abrechnung von Kreditkartenumsätzen durch die Banken der Glücksspielanbieter (sog. „Acquirer“) der Fall sein kann – so kommt neben dem Straftatbestand der (vorsätzlichen) Geldwäsche noch eine Strafbarkeit wegen strafbarer Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel in Betracht.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Sachverhalt
  • III. Strafbarkeit der verantwortlichen Mitarbeiter
    • 1. Verantwortliche Personen des Kreditinstitutes des Spielers
      • 1.1 Strafbarkeit gemäß § 261 StGB
        • 1.1.1 Tatobjekt
          • 1.1.1.1 Gegenstand
          • 1.1.1.2 Vortat
          • 1.1.1.3 Herrühren
        • 1.1.2 Tathandlung
        • 1.1.3 Vorsatz hinsichtlich der Tathandlung
        • 1.1.4 Leichtfertigkeit hinsichtlich der Unkenntnis der inkriminierten Herkunft (§ 261 Abs. 5 StGB)
          • 1.1.4.1 Konkretisierung des Sorgfaltsmaßstabs durch die Pflichten nach dem GwG?
          • 1.1.4.2 Konkretisierung des Sorgfaltsmaßstabs durch die Pflichten nach dem KWG?
          • 1.1.4.3 Allgemeine Sorgfaltsanforderungen
          • 1.1.4.4 Zwischenergebnis
        • 1.1.5 Tatbestandsausschluss wegen sozialüblichen Verhaltens?
      • 1.2 Strafbarkeit gemäß §§ 284, 27 StGB und § 259 StGB
      • 1.3 Ergebnis
    • 2. Verantwortliche Personen bei der Händlerbank (Acquirer)
      • 2.1 Strafbarkeit gemäß § 261 StGB
        • 2.1.1 Objektiver Tatbestand
        • 2.1.2 Vorsatz
        • 2.1.3 Leichtfertigkeit
        • 2.1.4 Ergebnis
      • 2.2 Strafbarkeit gemäß §§ 284, 27 StGB
    • 3. Verantwortliche Personen bei Kreditkartenunternehmen
  • IV. Aufsichtsrechtliche Konsequenzen
  • V. Zusammenfassung
*
*)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Recht der Wirtschaft, Arbeitsbereich Zivilrecht, bei Professor Dr. Michael Adams an der Universität Hamburg.
**
**)
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Recht der Wirtschaft, Arbeitsbereich Zivilrecht, bei Professor Dr. Michael Adams an der Universität Hamburg.

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