ZBB 2009, 377
Abwicklung von Kreditkartenzahlungen für unerlaubtes Glücksspiel – ein Fall strafbarer Geldwäsche?
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Sachverhalt
- III. Strafbarkeit der verantwortlichen Mitarbeiter
- 1. Verantwortliche Personen des Kreditinstitutes des Spielers
- 1.1 Strafbarkeit gemäß § 261 StGB
- 1.1.1 Tatobjekt
- 1.1.1.1 Gegenstand
- 1.1.1.2 Vortat
- 1.1.1.3 Herrühren
- 1.1.2 Tathandlung
- 1.1.3 Vorsatz hinsichtlich der Tathandlung
- 1.1.4 Leichtfertigkeit hinsichtlich der Unkenntnis der inkriminierten Herkunft (§ 261 Abs. 5 StGB)
- 1.1.4.1 Konkretisierung des Sorgfaltsmaßstabs durch die Pflichten nach dem GwG?
- 1.1.4.2 Konkretisierung des Sorgfaltsmaßstabs durch die Pflichten nach dem KWG?
- 1.1.4.3 Allgemeine Sorgfaltsanforderungen
- 1.1.4.4 Zwischenergebnis
- 1.1.5 Tatbestandsausschluss wegen sozialüblichen Verhaltens?
- 1.2 Strafbarkeit gemäß §§ 284, 27 StGB und § 259 StGB
- 1.3 Ergebnis
- 2. Verantwortliche Personen bei der Händlerbank (Acquirer)
- 2.1 Strafbarkeit gemäß § 261 StGB
- 2.1.1 Objektiver Tatbestand
- 2.1.2 Vorsatz
- 2.1.3 Leichtfertigkeit
- 2.1.4 Ergebnis
- 2.2 Strafbarkeit gemäß §§ 284, 27 StGB
- 3. Verantwortliche Personen bei Kreditkartenunternehmen
- IV. Aufsichtsrechtliche Konsequenzen
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Recht der Wirtschaft, Arbeitsbereich Zivilrecht, bei Professor Dr. Michael Adams an der Universität Hamburg.
- **
- **)Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Recht der Wirtschaft, Arbeitsbereich Zivilrecht, bei Professor Dr. Michael Adams an der Universität Hamburg.
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