ZBB 2008, 306

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2008 AufsätzeStefan Andreas Stodolkowitz*

Akzessorische Sicherheiten und Haustürwiderruf

Eine Kritik der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung

In einer Entscheidung zum Mobiliarpfandrecht (BGHZ 165, 363 = ZIP 2006, 363) hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Anwendung des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften auf akzessorische Sicherheiten erstreckt und damit die Grenzen richterlicher Rechtsanwendung bedenklich weit ausgedehnt. Dieser Beitrag soll darlegen, dass die Entscheidung mit dem Schutzzweck des Haustürwiderrufsrechts und mit den erkennbaren Absichten des Gesetzgebers nicht vereinbar ist. Verbleibende Wertungswidersprüche, die ein Verharren bei dem durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeführten und durch die Dietzinger-Entscheidung des BGH gezwungenermaßen übernommenen Kriterium der „doppelten Haustürsituation“ hervorruft, müssen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelung in Kauf genommen werden und sind das geringere Übel gegenüber einem zu Lasten der Vertragsbindung übermäßig ausgedehnten Verbraucherschutz.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Entwicklung der Rechtsprechung
    • 1. Das Vorfeld der Dietzinger-Entscheidung
    • 2. Die Entscheidungen von BGH und EuGH im Falle Dietzinger
    • 3. Die Ausdehnung des Verbraucherschutzes in der neueren Rechtsprechung
ZBB 2008, 307
  • III. Regelungsgehalt des § 312 Abs. 1 Satz 1 BGB
    • 1. Wortlaut
    • 2. Europarechtliche Vorgaben
    • 3. Schutzzweck der gesetzlichen Regelung
    • 4. Absicht des Gesetzgebers
    • 5. Ergebnis der Gesetzesauslegung unter Berücksichtigung der Vorgaben des EuGH
  • IV. Verbleibende Wertungswidersprüche
  • V. Zusammenfassung
*
*)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Passau (Prof. Dr. Ulrike Müßig).

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