ZBB 2005, 367
Haftung des Wertpapierdienstleisters beim Vertrieb von Zinssatz- und Währungsswaps an kommunale Eigengesellschaften
Zugleich eine Besprechung von OLG Naumburg, Urt. v. 24. 3. 2005 – 2 U 111/04, ZBB 2005, 360, in diesem Heft
Seit gut einer Dekade wird der Einsatz von derivativen Finanzierungsinstrumenten im kommunalen Bereich diskutiert. Sie haben sich in erster Linie in Form von Zinssatzswaps als Mittel zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken und zur Zinsverbilligung von Darlehen etabliert. Während das „Ob“ und das „Wie“ solcher Zinssatzswaps im kommunalen Bereich bereits durch Derivate-Erlasse der Bundesländer weitgehend geregelt ist, ist die Frage, ob solche Produkte uneingeschränkt in kommunalen Eigengesellschaften in Rechtsformen des Privatrechtes zum Einsatz gelangen können, bislang kaum diskutiert worden. Zur Frage der Haftung der eine Stadtwerke-GmbH beratenden Hausbank über mögliche kommunalrechtliche Beschränkungen für Swapgeschäfte wurde allerdings kürzlich vom OLG Naumburg (ZBB 2005, 360, in diesem Heft) entschieden.
Inhaltsübersicht
- I. Begrifflichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen
- II. Mittelbare Anwendung der Derivate-Erlasse auf kommunale Eigengesellschaften
- III. Nichtigkeit des Zinssatz- und Währungsswaps
- IV. Schadensersatzpflicht des Wertpapierdienstleisters
- V. Konsequenzen
- *
- *)Dr. jur., LL.M.oec., Rechtsanwalt in Magdeburg. Der Autor hat das diesem Aufsatz zum Anlass dienende Verfahren vor dem OLG Naumburg, Urt. v. 24. 3. 2005 – 2 U 111/04, ZBB 2005, 360, in diesem Heft, betreut.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.