ZBB 2005, 354

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 AufsätzeMatthias Reuleaux*

Sicherungsrechte an Flugzeugtriebwerken

Fluglinien benötigen zur Vermeidung von Standzeiten Austauschtriebwerke, um das Flugzeug beispielsweise während einer Triebwerkswartung unmittelbar weiter nutzen zu können. Die Finanzierung solcher Flugzeugtriebwerke stellt für die flugzeugfinanzierenden Banken ein sehr interessantes Nebengeschäftsfeld dar. Allerdings ist es nicht möglich, adäquate Sicherungsrechte an den Triebwerken zugunsten der Banken zu begründen. Dieser Zustand beeinträchtigt die Bereitschaft, sich hier verstärkt zu engagieren. Eine erhebliche Verbesserung würde die Kapstadt-Konvention mit sich bringen, die die Bestellung hypothekenähnlicher internationaler Sicherungsrechte an mobilen Gütern vorsieht. Der Artikel zeigt die Defizite der derzeitigen Rechtslage auf und dokumentiert das Potential der Kapstadt-Konvention für Triebwerksfinanzierungen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Sicherungsrechte an Flugzeugtriebwerken nach deutschem Recht
    • 1. Rechtliche Einordnung von Triebwerken
      • 1.1 Abgrenzung Zubehör – Bestandteile
      • 1.2 Abgrenzung einfache – wesentliche Bestandteile
    • 2. Rechtliche Konsequenzen
      • 2.1 Ausgangsfeststellung
      • 2.2 Sicherheitenstrukturen eigenständiger Triebwerksfinanzierungen
        • 2.2.1 Registerpfandrecht und Sicherungseigentum
        • 2.2.2 Bestellung von Pfandrechten gemäß §§ 1204 ff und 1273 ff BGB
          • 2.2.2.1 Pfandrechte an Triebwerken (§§ 1204 ff BGB)
          • 2.2.2.2 Pfandrechte an Gesellschaftsanteilen gemäß §§ 1273 ff BGB
      • 2.3 Ergebnis
  • III. Internationaler Ausblick
ZBB 2005, 355
  • IV. Derzeitige Praxis zur Besicherung von Triebwerksfinanzierungen
  • V. Neue Optionen durch die Kapstadt-Konvention
    • 1. Inhalte
    • 2. Auswirkungen auf das deutsche Recht
      • 2.1 Grundlage des internationalen Sicherungsrechts im nationalen Recht
        • 2.1.1 Sicherungseigentum
        • 2.1.2 Pfandrechte gemäß §§ 1204 ff, 1274 ff BGB
      • 2.2 Modifizierung des Registerpfandrechts für Luftfahrzeuge nach § 1 LuftfzRG
  • VI. Fazit
*
*)
LL.M. (Lüneburg), Rechtsanwalt, Hannover

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